Kriminalität Kind in Katzenbox aus drittem Stock geworfen
Jemand hört am Berliner Stadtrand an einem Haus ein kleines Kind weinen. Er findet ein verletztes einjähriges Mädchen in einer Kunststoffbox auf dem Boden. Die Polizei ermittelt.
Berlin - Ein kleines Mädchen ist schwer verletzt in einer Katzenbox vor einem Haus in Berlin gefunden worden, nachdem es von seiner Mutter aus dem Fenster im dritten Stock geworfen worden sein soll. Das einjährige Kleinkind wurde am Montagmittag in Berlin-Treptow im Südosten der Hauptstadt gefunden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Die 41-jährige Mutter wurde nach der Tat von der Polizei festgenommen. Der Grund für die Tat ist laut Staatsanwaltschaft noch völlig unbekannt.
Laut Polizei ist das Mädchen, das weinend in der Box lag, 21 Monate alt. Ein Zeuge entdeckte die Box und das Kind auf der Rückseite des Mietshauses auf dem Boden. Er alarmierte die Feuerwehr, die das schwer verletzte Kind ins Krankenhaus brachte. Es schwebte nicht in Lebensgefahr, hat aber „erhebliche Sturzverletzungen“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Genaueres wollte er nicht mitteilen, die Zeitung „B.Z.“ schrieb von Knochenbrüchen.
Die Wohnung der Familie befindet sich im dritten Stock des Hauses im Stadtteil Altglienicke nahe dem Berliner Flughafen. Von dort soll die Mutter das Kind aus einem Fenster, aus wohl mindestens zehn Metern Höhe, geworfen haben. Ein Foto der „B.Z.“ zeigt eine blaue Kunststoffbox, in der üblicherweise Katzen transportiert werden können. Sie liegt vor einem Haus neben Fahrradständern in einem von der Polizei mit rot-weißem Flatterband abgesperrten Bereich. In der Wohnung stieß die Polizei neben der Mutter noch auf ein weiteres Kind im Alter von neun Jahren. Es wurde dem Jugendamt übergeben.
Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen gegen die Mutter wegen des Verdachts der versuchten Tötung ihres Kindes. Bisher habe die Frau keine Aussage gemacht, so die Staatsanwaltschaft. Das Motiv sei offen, auffällige Hinweise auf Drogen habe es nicht gegeben, auch besondere Verwahrlosung sei nicht festgestellt worden. Der Vater der Kinder oder ein anderer Mann sei von der Polizei am Dienstag nicht in der Wohnung gesehen worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl gegen die Mutter und Untersuchungshaft. Am Dienstag sollte die Frau einem Haftrichter vorgeführt werden.