Geschichte von Netflix verfilmt Vorbild für Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“: Urteil gegen „Kinderzimmer-Dealer“ aufgehoben
Auf seiner Geschichte beruht die Netflix-Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“: 2023 wurde der „Kinderzimmer-Dealer“ in Leipzig erneut zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der BGH hat das nun Urteil aufgehoben.
Karlsruhe. - Das Landgericht Leipzig muss sich noch einmal mit dem Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Mann, der in Leipzig bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden war, teils aufgehoben.
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Die Sache werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Verurteilt wegen Drogenhandels „in nicht geringer Menge“
Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen im Mai 2023 wegen Drogenhandels „in nicht geringer Menge“ zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Geschäft wurde demnach über den frei zugänglichen Internet-Shop "Shiny Flakes" abgewickelt.
Geschichte war Vorlage für Netflix-Serienerfolg
Der „Kinderzimmer-Dealer“ war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen ähnlichen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“ gibt es mittlerweile drei Staffeln.
Kinderzimmer-Dealer: Revision hat teilweise Erfolg
Ein Mitbeschuldigter wurde 2023 unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Männer bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft und zwei der Angeklagten legten daraufhin Revision ein - und hatten damit nun teilweise Erfolg. Zu drei der Verurteilten muss erneut verhandelt werden.