Berlin Klimaproteste: Diskrepanz bei Angaben von Polizei und Justiz
Berlin (dpa/bb) - Nach den Klimaprotesten in Berlin gibt es eine große Diskrepanz zwischen den Angaben von Polizei und Justiz zu den Konsequenzen für Demonstranten. Laut Polizei beantragte die Behörde am Montag im Zusammenhang mit den 42 Straßenblockaden der Letzten Generation für 49 Menschen einen sogenannten Sicherheitsgewahrsam. Auf Anordnung eines Richters seien jedoch alle noch am selben Abend freigekommen, teilte die Polizei am Dienstag mit. Die Justiz widersprach dieser Darstellung: Es sei „nur in einem einzigen Fall ein Antrag auf Ingewahrsamnahme“ gestellt worden.
Bislang habe sie nicht klären lassen, wie es zu den unterschiedlichen Zahlen komme, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani mit. In dem einen von der Justiz genannten Fall habe der zuständige Richter des Amtsgerichts Tiergarten es abgelehnt, den Betroffenen in Gewahrsam zu nehmen. Zur Begründung hieß es, der Demonstrant habe glaubhaft angegeben, er werde nicht zeitnah an weiteren Blockadeaktionen teilnehmen.
Um zu verhindern, dass die Aktivisten sich sofort wieder an Blockaden beteiligen, ist ein sogenannter Präventivgewahrsam möglich. Diese Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden. Der Gewahrsam darf in Berlin höchstens 48 Stunden dauern.