Landtag Koalition will Windräder im Wald ermöglichen
Magdeburg - In Sachsen-Anhalt soll es künftig grundsätzlich möglich sein, Windanlagen in Wäldern zu errichten. Das machten Vertreter der schwarz-rot-gelben Koalition am Freitag im Landtag deutlich. Sie verwiesen auf den Handlungsbedarf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten das bisherige Verbot von Windrädern in Thüringens Wäldern im vergangenen Jahr gekippt.
Nach dem Waldgesetz in Sachsen-Anhalt ist eine Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen aktuell nicht zulässig. Die Landesregierung sei nach dem Gerichtsurteil nun zum Handeln verpflichtet, sagte Forstminister Sven Schulze (CDU). Er kündigte einen baldigen Gesetzentwurf an. Es müsse dann aber letztlich vor Ort entschieden werden, wo Windräder aufgestellt würden.
Auch die Abgeordnete Elrid Pasbrig (SPD) sagte, ein generelles Verbot von Windrädern im Wald sei nicht haltbar. Es gehe bei einer Reform nicht darum, gesunde Bäume abzuholzen und dafür Windräder aufzustellen, so Pasbrig. Es gehe um die Ermöglichung, die Anlagen dort zu errichten, „wo noch Wald drauf steht, aber nicht mehr drin ist“.
Der Bund gibt den Ländern für den Ausbau der Windkraft gesetzlich verpflichtende Flächenziele vor. Für Sachsen-Anhalt sind insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie bis 2032 vorgesehen. Um das zu erreichen, sollen die Regionen Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Altmark, Halle und Magdeburg bis 2032 je 2,3 Prozent ihrer Flächen für Windenergie ausweisen, im Landkreis Harz sollen es 1,6 Prozent sein.
Die AfD-Fraktion hatte in der Debatte im Landtag gefordert, die forstlichen Regelungen dahingehend anzupassen, dass Windkraftanlagen in Waldgebieten im Grundsatz unzulässig bleiben und Belange des Tier- und Waldschutzes Vorrang haben.