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Sachsen-Anhalt Kommunen holen Jahresabschlüsse nach

Wie viel Geld wurde in einem Jahr ausgegeben, wie viel eingenommen? Das sollte jede Gemeinde wissen. Bisher fehlt mancherorts der Überblick - das Gesamtbild hat sich aber inzwischen verbessert.

Von dpa 30.10.2024, 04:28
Die Kommunen haben bei den Jahresabschlüssen aufgeholt. (Symbolbild)
Die Kommunen haben bei den Jahresabschlüssen aufgeholt. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Kommunen haben bei der Erstellung der Jahresabschlüsse Rückstände aufgeholt. Mit Stand September lagen 1724 Jahresabschlüsse bis 2021 vor, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Dies sind 77 Prozent der erforderlichen 2229 Jahresabschlüsse. Ende des vergangenen Jahres waren es erst 1478 gewesen. 

Seit dem Jahr 2013 gilt in Sachsen-Anhalt für die Kommunen die Pflicht, ihre Haushalte nach einem anderen System aufzustellen. Für die sogenannte doppische Haushaltsführung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse vorzulegen. Mit der Bilanz sollen die Städte und Gemeinden ihre Einnahmen, Ausgaben und Vermögen dokumentieren.

Weil das nicht überall gut funktioniert hat, beschloss die schwarz-rot-gelbe Koalition schärfere Sanktionen. Die Genehmigung des Haushalts soll ab 2025 von der Übergabe des Abschlusses des Vorvorjahres zur Rechnungsprüfung abhängig gemacht werden - wer also in der Vergangenheit nachlässig war und Jahresabschlüsse versäumt hat, bekommt das in der Gegenwart zu spüren. Ohne Genehmigung des Haushalts können Kommunen bestimmte Ausgaben nicht tätigen.

Kommunen halten Weg für falsch

Die Städte und Gemeinden warnen vor der Einschränkung von Leistungen. Es könnten unter anderem verschiedene freiwillige Aufgaben wie die Jugendarbeit, die Vereinsförderung oder der Betrieb von Schwimmbädern und Museen betroffen sein. „Wir halten diesen Weg ab 2025 nicht für richtig“, sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Bernward Küper. „Die Kommunen sind auf einer Aufholjagd.“

Es gebe keine prinzipielle Verweigerungshaltung der Städte und Gemeinden, deshalb sei die Verschärfung auch nicht notwendig, so Küper. Die Lage sei sehr unterschiedlich, aber es werde einige Kommunen geben, die den Stau nicht bis Jahresende abarbeiten könnten. Bei wichtigen Investitionen etwa in die Infrastruktur drohe in diesen Fällen eine Blockade, warnte Küper. „Die Straßen werden nicht besser, wenn nicht investiert wird.“