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Gesundheitsleistungen Kosten für Rettungswagen: Kassen appellieren an Kreise

Krankenkassen wollen nicht für Leerfahrten der Rettungsdienste aufkommen. Mehrere Kreise lehnen einen Vorschlag zur Finanzierung ab. Nun könnten Bürger mit zur Kasse gebeten werden.

Von dpa 17.03.2025, 16:24
Der Streit um die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen in Brandenburg ist noch nicht gelöst. (Symbolbild)
Der Streit um die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen in Brandenburg ist noch nicht gelöst. (Symbolbild) Sebastian Gollnow/dpa

Potsdam - Nach der Brandenburger Landesregierung appellieren auch die Krankenkassen an die Landkreise, die Bürger nicht für Rettungsfahrten zur Kasse zu bitten. Sie sollten eine neue Kalkulationssystematik verwenden und „diesen Weg schnellstmöglich gehen“, sagte die Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg, Rebecca Zeljar. „Wir haben uns entschieden, in den Landkreisen, in denen wir keine abgestimmte Gebührenkalkulation haben, Festbeträge (…) zu zahlen.“ Die Kassen zahlten dann nur diese Beträge.

Streit um Leerfahrten

Die Landkreise müssen als Träger einen Rettungsdienst vorhalten. Die Krankenkassen wehren sich aber dagegen, auch Leerfahrten zu übernehmen - also Fahrten, bei denen der Transport ins Krankenhaus nicht nötig ist. In acht Kreisen zahlen die Kassen derzeit nur Festbeträge, weil es keine Einigung über den Umgang mit den Kosten gibt.

Dort könnten Bürgerinnen und Bürgern künftig für einen Teil der Kosten der Rettungsfahrten herangezogen werden - Märkisch-Oderland hatte dies angekündigt. Uckermark-Landrätin Karin Dörk (CDU) hatte dem RBB gesagt, der Kreis verschicke bis zu einer Einigung mit den Kassen keine Kostenbescheide.

Ministerin warnt Kreise

Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) machte daher am Freitag Druck: „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Ich hoffe sehr, dass die betroffenen Kreise keine Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger verschicken, sondern jetzt die ihnen vorliegende und geeinte Kalkulationssystematik prüfen.“ 2023 war eine landesweite Grundlage für eine Kostenkalkulation von den Kassen gekündigt worden.