Niederlage vor Gericht Land fordert Spielbanken zu Übergabe an Merkur-Gruppe auf
In der jüngsten Ausschreibung der Spielbanken in Niedersachsen war die bisherige Betreiberin unterlegen - und vor Gericht auch. Das Finanzministerium macht nun Druck, den Betrieb zügig abzugeben.
![Die Spielbanken Niedersachsen GmbH kündigt Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheid zur Spielbankenzulassung an. (Symbolbild)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/07/c64add2e-00c3-4deb-b332-bb97ccea4ffb.jpeg?w=1024&auto=format)
Hannover - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zur Vergabe der Spielbankenlizenz in Niedersachsen erhöht das Land den Druck auf den bisherigen Betreiber. Die vor Gericht unterlegene Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) sollte nun mit der in der Ausschreibung siegreichen Merkur-Gruppe über die Übergabe der zehn Standorte sprechen, forderte Finanzminister Gerald Heere (Grüne).
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Auffassung, dass die Zulassung für den Betrieb der niedersächsischen Spielbanken in einem transparenten und ergebnisoffenen Verfahren vergeben wurde“, sagte Heere laut Mitteilung. „Alte und neue Zulassungsinhaberin sollten nun konstruktiv und lösungsorientiert über einen geordneten Betriebsübergang verhandeln, um einen möglichst unterbrechungsfreien Spielbetrieb zu ermöglichen und den mehr als 400 Beschäftigten Sicherheit zu geben.“
Gericht weist Klage zurück
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Hannover die Klage der bisherigen Inhaberin der Spielbankzulassung zurückgewiesen. Die SNG, die bisher alle zehn Spielkasinos im Land betreibt, war bei der Neuausschreibung im November 2023 unterlegen und wehrte sich vor Gericht gegen den Verlust der Lizenz. Sie machte vor allem geltend, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Das sah das Gericht anders.
Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) kündigte umgehend Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. Das Unternehmen werde „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, sagte Geschäftsführer Max Rösle. Laut Finanzministerium hat das Gericht eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig. SNG könne innerhalb eines Monats ab Zustellung des schriftlichen Urteils noch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einlegen.
Klage verzögert Übergabe
Eigentlich sollte der Betrieb schon im September 2024 an den neuen Lizenzinhaber Merkur übergehen. Merkur war neben der SNG der einzige Bewerber in dem Verfahren. Wegen des laufenden Rechtsstreits durfte SNG bisher aber weitermachen. Das Finanzministerium hatte ihr eine auf maximal ein Jahr befristete Übergangslizenz erteilt, um einen lückenlosen Betrieb sicherzustellen. Diese Interimszulassung bleibe zunächst weiter gültig, hieß es nun. Wegen der noch möglichen Nichtzulassungsbeschwerde entfalte die Klage der SNG weiter eine aufschiebende Wirkung.
Die einst landeseigene SNG ist seit 1995 Betreiberin der Spielbanken in Niedersachsen. 2005 war das Unternehmen privatisiert worden, neuer Eigner ist seitdem Casinos Austria International aus Österreich. Betrieben werden in Niedersachsen zehn Standorte, darunter klassische Spielkasinos in Hannover, Braunschweig, Bad Zwischenahn und Osnabrück sowie Automatenkasinos in weiteren Städten.
Der neue Betreiber hatte nach dem Zuschlag angekündigt, die Standorte künftig unter dem Dach der Merkur Spielbanken betreiben zu wollen. Die bisherigen Mitarbeiter sollten übernommen werden, die Belegschaft sogar von bisher 400 auf 600 Mitarbeiter wachsen. Zwei der bisher zehn Standorte sollen aber umziehen: das Haus auf Norderney nach Stuhr, das in Bad Pyrmont nach Hameln. Die Merkur-Gruppe betreibt bereits Spielkasinos in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.