Kinderbetreuung Land verlängert Geschwisterkind-Regelung
Über die Form der Entlastung von Familien mit mehreren Kindern bei den Betreuungskosten ist in Sachsen-Anhalt monatelang diskutiert worden. Nun ist klar, wie es weitergeht.
Magdeburg - In Sachsen-Anhalt müssen Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort bis Ende 2026 weiterhin nur für das älteste Kind zahlen. Eine entsprechende Regelung hat der Landtag um zwei Jahre verlängert. Dies sei ein wichtiges Zeichen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katrin Gensecke. Das Paket wird größtenteils aus Bundesmitteln finanziert.
Es umfasst noch weitere Maßnahmen. So sollen Kitas mit besonderen Bedarfen gezielt unterstützt werden, etwa bei der Sprachförderung. Wer eine Ausbildung zum Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistenten absolviert, muss weiterhin kein Schulgeld zahlen. „Das sichert den Fachkräftenachwuchs in den Kitas“, sagte Gensecke.
Anwesenheitskontrolle zu bürokratisch
Zur Geschwisterkind-Regelung hatte es in der schwarz-rot-gelben Koalition erhebliche Diskussionen gegeben. Im Landtag war der Vorwurf erhoben worden, dass Eltern einen vergleichsweise günstigen Hortplatz für Grundschulkinder anmeldeten und gar nicht nutzten, jedoch durch die Anmeldung im Hort für das jüngere Geschwisterkind in der Kita nichts zahlen müssten.
Deshalb haben Christdemokraten und Liberale vorgeschlagen, dass Familien nur für das jüngste Kind zahlen sollen. Nachdem sich CDU und FDP damit gegenüber der SPD nicht durchsetzen konnten, war eine verstärkte Kontrolle der Anwesenheit im Hort erwogen worden. Doch auch dazu kommt es nun nicht. Die Kontrolle sei zu bürokratisch und eine Mehrbelastung für Personal, sagte der Abgeordnete Tim Teßmann (CDU).
Sein Kollege Konstantin Pott (FDP) sieht weiterhin Reformbedarf. „Bei der Geschwisterkind-Regelung braucht es Änderungen, um Fehlanreize abzuschaffen“, sagte er. Außerdem müssten mehr Mittel verstärkt in die Qualität investiert werden.