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Regierungserklärung Land will Grundsteuerberechnung prüfen - Kritik von Höcke

Derzeit flattern vielen Haus- und Immobilienbesitzern Bescheide mit höheren Grundsteuern ins Haus. Die Landesregierung will Änderungen prüfen.

Von dpa 30.01.2025, 11:18
Landesregierung prüft Änderung bei Grundsteuern
Landesregierung prüft Änderung bei Grundsteuern Martin Schutt/dpa

Erfurt - Die Landesregierung will auf die für viele Thüringer Haushalte gestiegenen Grundsteuern reagieren. Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) stellte in seiner ersten Regierungserklärung nach Amtsantritt im Landtag eine Überprüfung des Berechnungssystems in Aussicht, bei dem sich Thüringen im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern am Bundesmodell orientiert hatte. Teilweise gebe es eine Verdrei- oder Vervierfachung der Grundsteuern, sagte Voigt. 

„Wir wollen eine Grundsteuer, die die Menschen nicht allein lässt“, so der Regierungschef. Es gehe auch darum, die Steuerbelastung von privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern gerecht zu gestalten. 

Höcke: Regierungserklärung ist „dünne Suppe“

AfD-Fraktionschef Björn Höcke warf Voigt vor, er habe nur eine Phrase geäußert - es bleibe unklar, wie die Regierung die Grundsteuerbelastung der Thüringer senken wolle. Höcke, der die größte Landtagsfraktion vertritt, kritisierte die Regierungserklärung als „dünne Suppe“. Über große Probleme, wie „die desaströse demografische Situation des Landes“ habe Voigt kein Wort verloren. „Sie reden vor allem über Nebensächlichkeiten“, warf er Voigt vor. 

Die CDU-Landtagsfraktion hatte kürzlich erklärt, sie wolle „die derzeitigen Grundsteuern für private Haushalte mit den rechtlichen Möglichkeiten abmildern, die Thüringen hat“. Verbesserungen würden für 2026 angepeilt. Derzeit verschicken viele Kommunen in Thüringen die in einem aufwendigen Verfahren nach einem Verfassungsgerichtsurteil neu berechneten Grundsteuerbescheide. 

In Thüringen wurden rund 1,2 Millionen Grundsteuerfälle neu bewertet und berechnet. Wie hoch die Steuer letztlich ausfällt, entscheiden auch die Kommunen mit ihren Steuer-Hebesätzen.