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Finanzen Land will Kommunen bei fehlenden Abschlüssen sanktionieren

In Sachsen-Anhalt sollen die Regeln für die Kommunen geändert werden. Wer bei den Jahresabschlüssen künftig hinterherhinkt, könnte das zu spüren bekommen. Die Betroffenen kritisieren die Pläne.

Von dpa 11.09.2023, 05:42
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Magdeburg - Angesichts Hunderter fehlender Jahresabschlüsse will Sachsen-Anhalts Landesregierung bei den betroffenen Kommunen die Zügel anziehen. Nach Plänen des Innenministeriums soll die Genehmigung von aktuellen Haushalten ab 2025 zurückgestellt werden, bis der Jahresabschluss des Vorvorjahres vorliegt. Die Kommunalaufsichtsbehörde soll keinen Ermessensspielraum mehr haben. „Wir schaffen nun eine gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Sanktionierung von fehlenden Jahresabschlüssen“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Die Landesregierung könnte die Reform noch in diesem Jahr beschließen, danach wäre der Landtag am Zug. Mit dem neuen System kann die Haushaltssatzung nicht in Kraft treten, wenn die alten Abschlüsse nicht vorliegen. Dadurch gilt in der jeweiligen Kommune dann eine vorläufige Haushaltsführung, die bestimmte Ausgaben nicht zulässt.

Hintergrund der Novelle ist, dass Sachsen-Anhalts Kommunen bei den Jahresabschlüssen seit dem Jahr 2013 große Rückstände aufweisen. Bis 30. Juni lagen nur 1301 Jahresabschlüsse bis 2021 vor, das sind 58,4 Prozent der erforderlichen 2229 Jahresabschlüsse.

Seit dem Jahr 2013 müssen die Kommunen ihre Haushalte nach einem bestimmten System aufstellen. Für die sogenannte doppische Haushaltsführung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse vorzulegen. Mit der Bilanz sollen die Städte und Gemeinden ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.

Der Städte- und Gemeindebund lehnt die geplanten Sanktionen ab. Präsident Andreas Dittmann betonte auf Anfrage, dass man sich im Falle einer solchen Regelung vorbehalte, juristische Schritte zu prüfen. Denn bei einer vorläufigen Haushaltsausführung werde die gesamte Handlungsfähigkeit eingeschränkt, hieß es vom Verband. Zudem würden sich Investitionen verzögern, bestimmte Förderprogramme könnten nicht in Anspruch genommen werden. „Ziel aller Kommunen ist es, einen regelkonformen Jahresabschluss aufzustellen.“ Die Kommunen würden mit Hochdruck die fehlenden Jahresabschlüsse abarbeiten.

Mit der Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes sollen außerdem noch weitere Punkte geändert werden. „Wir wollen den Kommunalvertretungen weiter hybride Sitzungen ermöglichen. Das soll nicht nur auf außergewöhnliche Notsituationen wie zum Beispiel eine Pandemie beschränkt sein und ist ein Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Ehrenamt“, sagte Zieschang.

Weiterhin könnte die Zusammenarbeit von Kommunen erleichtert werden, wenn diese eine Aufgabe gemeinsam erfüllen wollen. „Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken und dazu auch die Gestaltungsspielräume der Kommunen bei der kommunalen Zusammenarbeit erweitern“, sagte die Innenministerin.