Inlandsgeheimdienst Landtag diskutiert Regeln für Verfassungsschutzkontrolle
Zuletzt konnten wichtige Kommissionen zur Kontrolle des Verfassungsschutzes ihre Arbeit nicht zügig aufnehmen. Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll verhindert werden, dass sich das wiederholt.

Erfurt - Die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD will Regeln für die Besetzung eines Gremiums zur Kontrolle des Verfassungsschutzes ändern. So soll es in Zukunft wieder möglich werden, sowohl die parlamentarische Kontrollkommission als auch die sogenannte G10-Kommission zügig zu konstituieren.
„Die bestehenden Regelungen erwiesen sich als zu starr“, sagte der CDU-Abgeordnete Jonas Urbach bei der Diskussion über einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Thüringer Landtag. Vorgelegt haben ihn CDU, BSW und SPD.
Kontrolle von Telefonüberwachung
Die parlamentarische Kontrollkommission überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G10-Kommission kontrolliert zusätzlich, bei welchen Menschen der Verfassungsschutz zum Beispiel Telefone und die Post überwachen darf.
Die Fraktionen von CDU, BSW, SPD und Linke lehnen AfD-Abgeordnete in diesen Gremien ab, weil der Thüringer AfD-Landesverband selbst vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.
Keine AfD-Vertreter in den Gremien
Die AfD-Fraktion verfügt im aktuellen Landtag über eine Sperrminorität, weil sie mehr als ein Drittel der Abgeordnetensitze besetzt. Zweidrittelmehrheiten sind damit nicht mehr gegen die AfD möglich. Für die Wahl von Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollkommission ist derzeit aber noch eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig.
Nach den aktuellen Regeln muss die Kommission aus fünf Mitgliedern bestehen, wobei Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen und der Opposition in der Kommission vertreten sein müssen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es fortan keine Festlegung mehr zur Mitgliederzahl gibt, der Landtag soll die Anzahl zu Beginn einer Legislaturperiode selbst festlegen. Zudem sollen die Mitglieder nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen. Eine einfache Mehrheit soll ausreichen. Ähnliche Vereinfachungen der Regeln sind für die Bildung der G10-Kommission geplant, allerdings sollen dort auch weiterhin zwingend Mitglieder von regierungstragenden Fraktionen und der Opposition vertreten sein müssen.
Kritik von der AfD
Die AfD reagierte mit scharfer Kritik auf die vorgeschlagene Rechtsänderung. Der Gesetzesentwurf sei „repressiv und autoritär“, sagte der AfD-Abgeordnete Stefan Möller. Erneut werde die Rechtslage in Thüringen an die jeweiligen Mehrheitsverhältnisse im Landtag angepasst. Die neuen Regelungen seien eine „systematische Diskriminierung der Opposition“.
Der Landtag will am Freitag abschließend darüber beraten, ob die Regeln wie von der Brombeer-Koalition vorgeschlagen geändert werden. Die Linke kündigte bereits einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf an, um eine Mindest- und eine Höchstanzahl von Kommissionsmitgliedern zu definieren.