Verfassungstreuecheck Lange: Entfernen von Extremisten ohne neue Regelung möglich
In Brandenburg gilt der Verfassungstreuecheck für angehende Beamte. Aber wie lange noch? Auch ohne das Gesetz konnten Extremisten aus dem Staatsdienst entfernt werden, meint die Innenministerin.
Potsdam - Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) will eine kritische Überprüfung des erst im September eingeführten Verfassungstreuechecks für angehende Beamte bereitwillig angehen. Das Land werde dazu externen Rat einholen, kündigte Lange im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an.
Im Koalitionsvertrag vereinbarten SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), dass der Verfassungstreuecheck auf seine Geeignetheit und etwa hinsichtlich der damit verbundenen Grundrechtseingriffe bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst werde. Das BSW hält nichts von der vor wenigen Monaten eingeführten Regelung, die im früheren CDU-geführten Innenministerium vorangetrieben wurde.
„Beim Ziel gibt es dabei keinen Dissens: Verfassungsfeinde gehören nicht in den Staatsdienst“, sagte Lange der dpa. „Wir hatten aber auch vorher schon alle Möglichkeiten, Extremisten wirksam aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Ich war schon einmal Innenstaatssekretärin, ich kann das beurteilen.“
Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgesehen
Mit einem neuen Verfassungstreue-Check, für den sich der frühere CDU-Innenminister Michael Stübgen (CDU) starkmachte, sollen Extremisten unter angehenden Beamten besser aufgespürt werden. Nach Angaben des Innenministeriums vom April ist die Regelung bundesweit einmalig. Vor dem Amtseid gibt es für angehende Beamtinnen und Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Richter und Staatsanwälte sind von der Anfrage ausgenommen.
In Brandenburg wurde zugleich das Vorgehen im Disziplinarrecht nach dem Vorbild des Bundes und Baden-Württembergs gegen mögliche Verfassungsfeinde verschärft, die schon im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in solchen Fällen aus dem Dienst geklagt werden. Nun kann der Staat dies anordnen. Diese Änderung ist stark umstritten.