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Landgericht Bremen Lange Haftstrafe nach tödlichem Sprung auf den Kopf

Der 46-Jährige lag am Boden und starb an den Folgen von schweren Kopfverletzungen. Angeklagt war ein 21-Jähriger, der die Tat vor Gericht bestritt. Nun steht das Urteil fest.

Von Helen Hoffmann, dpa Aktualisiert: 04.09.2024, 17:42
Mit einem Sprung auf den Kopf hat der junge Mann nach Überzeugung des Gerichts einem 46-Jährigen tödliche Verletzungen hinzugefügt. (Archivbild)
Mit einem Sprung auf den Kopf hat der junge Mann nach Überzeugung des Gerichts einem 46-Jährigen tödliche Verletzungen hinzugefügt. (Archivbild) Sina Schuldt/dpa

Bremen - Im Prozess um einen tödlichen Sprung auf den Kopf eines anderen Menschen ist ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Bremen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. „Sie sind verantwortlich für den Tod eines Menschen“, sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten.

Die Kammer hat demnach keine Zweifel an der Täterschaft des Mannes. Sie stützte ihre Entscheidung vor allem auf Chatverläufe, überwachte Telefonate und die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Sie ist sich sicher, dass der junge Mann einigen Menschen, darunter seiner Verlobten, von der Tat erzählte. Der Kammer zufolge wussten sie Details, die sie nur von dem Angeklagten erfahren konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Sprung mit voller Wucht auf den Kopf

Dem Gericht zufolge waren der Angeklagte, dessen Freunde und der später getötete 46-Jährige in einer Bar und tranken zeitweise auch gemeinsam. Der junge Mann wollte an dem Abend im September 2023 in Bremen in seinen 21. Geburtstag reinfeiern, trank Alkohol und kiffte.

Am späten Abend kam es nahe einer Tischtennisplatte zum erneuten Aufeinandertreffen des jungen Mannes, dessen Freunden und dem 46-Jährigen. Dabei soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, der 46-Jährige fiel zu Boden. Nach Überzeugung der Kammer sprang der Angeklagte dann mit voller Wucht auf den Kopf des Mannes, dieser starb an den schweren Verletzungen. Freunde des Angeklagten wählten den Notruf.

Verteidigung wollte Freispruch

Der Deutsche, der vor Jahren bereits wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde, bestritt die Tat vor Gericht, sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer, den Mann nach Erwachsenenstrafrecht wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren zu verurteilen. Die Kammer folgte dem.

Der 46-Jährige erlitt durch den Sprung auf den Kopf ein Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutungen und mehrere Knochenbrüche. Er erlangte nie wieder das Bewusstsein, wie die Richterin sagte.

Falschaussagen vor Gericht

Die anderen Männer, die nach Auffassung des Gerichts bei der Tat anwesend waren, schwiegen vor Gericht oder machten Falschaussagen. Einer nahm die Schuld auf sich, beschrieb aber eine Tat, die nicht zu den Verletzungen des Opfers passten. Das Gericht glaubte ihm nicht. Es habe sie erschüttert, dass manche Männer bei dieser schweren Tat bewusst Falschaussagen machten, sagte die Vorsitzende Richterin.

Wichtig für die Kammer waren die Aussagen und überwachten Telefonate der Verlobten des Mannes. Die Frau berichtete etwa einer Freundin davon. „Sie haben die Tat gegenüber ihrer Verlobten eingeräumt“, sagte die Richterin zu dem Angeklagten. Auch gegenüber einer weiteren Frau nannte der Mann die Tat und zeigte ihr den Sprung, den er gemacht hatte. Zehn Jahre Gefängnis seien eine angemessene Strafe, so die Richterin.