Steuergeld Mehrere Millionen Euro Kosten für U-Ausschüsse erwartet
Im Thüringer Landtag sollen bald drei Untersuchungsausschüsse arbeiten, zwei davon zum gleichen Thema. Das wird zu erheblichen Kosten führen, wie Erfahrungen der Vergangenheit zeigen.
Erfurt - Sollte der Landtag in den nächsten Tagen wie geplant drei Untersuchungsausschüsse einsetzen, kann das für die Steuerzahler ins Geld gehen. Genaue Angaben zu den jährlichen Kosten solcher Ausschüsse konnte eine Sprecherin der Landtagsverwaltung zwar nicht machen. Den Erfahrungen mit den vier vorherigen Untersuchungsausschüsse nach könnten die Kosten aber mehrere Millionen Euro betragen.
5,5 Millionen Euro für jüngste U-Ausschüsse
Die vier U-Ausschüsse in der vergangenen Landtags-Legislaturperiode hätten zu Gesamtkosten von etwa 5,5 Millionen Euro geführt, sagte die Sprecherin. Der größte Teil dieser Kosten sei durch das zusätzliche Personal entstanden, das die Fraktionen für die Arbeit in den U-Ausschüssen eingestellt hatten. Alleine dafür seien etwa drei Millionen Euro ausgegeben worden. Die Personalkosten der Verwaltung für diese Arbeit hätten bei etwa 2,3 Millionen Euro gelegen. Es gab Untersuchungsausschüsse zu den Themen Mafia, Treuhand, zur politisch motivierten Gewalt und zu Personaleinstellungen der damaligen Landesregierung gegeben.
Gleich zwei verschiedene U-Ausschüsse zur Pandemie?
Für die aktuelle Legislaturperiode sind bisher drei solcher Gremien geplant. Laut Tagesordnung für die nächsten Plenartage sollen sie noch im Januar eingesetzt werden. Die AfD-Fraktion möchte einen Corona-U-Ausschuss, aber auch Abgeordnete von BSW und CDU möchten einen U-Ausschuss genau zu dem Thema. Der Versuch, beide Anträge so miteinander zu kombinieren, dass es nur einen Corona-Untersuchungsausschuss gibt, war zuletzt gescheitert. Zudem plant die AfD-Fraktion die Einsetzung eines U-Ausschusses wegen Vorwürfe gegen den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer.
Auch Kaffee, Anfahrten und Gutachten wollen bezahlt sein
Bei der Arbeit solcher Gremien entstehen nicht nur Personalkosten. Weil etwa für Abgeordneten und Zeugen während der öffentlichen Sitzungen etwa Kaffee und Tee bereitgestellt wird, weil Fahrtkosten von Zeugen oder Gutachten bezahlt werden müssen und weil die Ausschusssitzungen auch durch einen Sicherheitsdienst begleitet werden, entstehen weitere Ausgaben. Die Kosten für derartige Ausgaben hatten sich bei den vergangenen U-Ausschüssen laut Sprecherin der Landtagsverwaltung auf insgesamt etwa 118.500 Euro summiert.
Akteneinsicht und Zeugen dürfen verlangt werden
Ein Untersuchungsausschuss gilt gemeinhin als das schärfste Schwert der Abgeordneten, um mutmaßliches Fehlverhalten beispielsweise von Regierungen oder Verwaltungen aufzuklären. Ein solcher Ausschuss kann – ähnlich wie Gerichte – Zeugen vorladen und Akteneinsicht verlangen. Anders als ein Gericht kann ein U-Ausschuss aber keine Strafen verhängen.
In der Vergangenheit kam es auch vor, dass in diesen Ausschüssen weniger ein tatsächliches Aufklärungsinteresse verfolgt wurde, sondern dass sie für parteipolitische Interessen herhalten mussten.
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein sogenanntes parlamentarisches Minderheitenrecht. Das heißt, es ist keine Landtagsmehrheit nötig, um ein solches Gremium zu installieren. Nach dem Thüringer Untersuchungsausschussgesetz muss das Parlament einen solchen Ausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder das fordert. Die AfD ist mit 32 von 88 Abgeordneten im Landtag die stärkste Kraft.