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Finanzkriminalität Meldeportal für Steuerdelikte soll 2025 eingeführt werden

Niedersachsen geht neue Wege für mehr Steuergerechtigkeit: Anzeigen zu möglicher Steuerhinterziehung können künftig auch online eingereicht werden.

Von dpa 12.09.2024, 06:00
Der Weg zum Briefkasten des Finanzamts soll in Niedersachsen für die Anzeige eines möglichen Steuerdelikts künftig nicht mehr nötig sein. (Symbolbild)
Der Weg zum Briefkasten des Finanzamts soll in Niedersachsen für die Anzeige eines möglichen Steuerdelikts künftig nicht mehr nötig sein. (Symbolbild) Robert Michael/dpa

Hannover - Wer ein mögliches Steuerdelikt melden will, kann das in Niedersachsen voraussichtlich von 2025 an digital erledigen. Das von der rot-grünen Landesregierung geplante Meldeportal dafür soll im kommenden Jahr in eine Pilotphase starten, wie das Finanzministerium in Hannover auf Anfrage mitteilte.

Das Vergabeverfahren für die Einrichtung des Portals ist demnach abgeschlossen. „Die Abstimmungen mit der beauftragten Firma zur technischen Umsetzung laufen“, sagte ein Sprecher von Finanzminister Gerald Heere (Grüne). 

SPD und Grüne hatten die Einführung des Meldeportals im Koalitionsvertrag vereinbart. Ziel ist es, damit zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Steuergerechtigkeit beizutragen. „Bei der technischen Umsetzung werden wir besonders darauf achten, die Anforderungen an die Wahrung des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes zu gewährleisten“, hatte Minister Heere im vergangenen Jahr gesagt.

Auch anonyme Anzeigen sind möglich

Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, einer Anzeige zur Steuerhinterziehung nachzugehen, wenn diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Straftat enthält. Anzeigen können formlos bei dem Finanzamt eingereicht werden, das für den Angezeigten zuständig ist, oder beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen. Anonyme Anzeigen sind möglich, namentliche haben laut Landesamt für Steuern aber in der Regel eine größere Bedeutung, weil sie Rückfragen ermöglichen. 

Eine Steuerhinterziehung oder auch der Versuch setzt dem Landesamt zufolge voraus, dass eine falsche Steuererklärung abgegeben wurde oder die Abgabefrist abgelaufen ist. Wissentlich falsche Anschuldigungen können als falsche Verdächtigung verfolgt werden.