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Menschenhandel - BGH hebt Urteil teils auf

08.02.2018, 12:57

Karlsruhe (dpa) - In einem Fall von Menschenhandel hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts teilweise aufgehoben. Die höchsten deutschen Strafrichter verwiesen den Fall an das Landgericht zurück, weil dieses keine Sicherungsverwahrung für die Angeklagten geprüft hatte. Das Landgericht hatte einen heute 33-Jährigen und seinen 28-Jährigen Komplizen zu zehn Jahren beziehungsweise acht Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei. Dagegen hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.