Wirtschaftskriminalität Millionen-Betrug bei Corona-Hilfen: 57-Jähriger vor Gericht
Schnell und unbürokratisch sollte die finanzielle Hilfe in der Pandemie erfolgen. Doch auch Betrüger machten sich ans Werk. Einem mutmaßlichen Bandenmitglied wird nun in Berlin der Prozess gemacht.

Berlin - Wegen Betrugs bei Corona-Hilfen steht ein ehemaliger Steuerfachangestellter vor dem Berliner Landgericht. Der 57-Jährige soll als Mitglied einer Bande agiert haben, die vor rund vier Jahren mit gefälschten Anträgen auf Schnellkredite aus dem Corona-Hilfsprogramm einen Schaden von rund 3,8 Millionen Euro verursacht haben soll. Einer der beiden Verteidiger sagte zu Prozessbeginn, sein Mandant sei aus gesundheitlichen Gründen zu einer Aussage nicht in der Lage.
Der 57-Jährige kam im Rollstuhl zur Verhandlung. In einem ersten Prozess gegen die mutmaßliche Bande im März 2023 war er einer von fünf Angeklagten. Nach vier Monaten wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Steuerfachangestellten wegen einer Erkrankung abgetrennt.
Die Anklage lautet auf bandenmäßigen Subventionsbetrug in elf Fällen sowie auf banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung. Den Ermittlungen zufolge sollen Mitglieder der Bande von Februar bis Oktober 2021 Kreditanträge nach dem Coronahilfeprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für diverse Unternehmen unter Verwendung falscher Mitarbeiter- und Umsatzzahlen gestellt haben - Summen bis zu 1,8 Millionen Euro sollen es gewesen sein.
Kopf der Bande wegen anderer Taten verurteilt
Der Kopf der Gruppe sei ein inzwischen in einem anderen Verfahren wegen Steuerhinterziehung im großen Stil zu zehn Jahren Haft verurteilter 42-Jähriger gewesen. Er habe das Gesamtgeschehen koordiniert, die jeweiligen Unternehmen als Antragsteller akquiriert und die Zahlungsflüsse gesteuert, so die Anklage. Einen Großteil der Beträge in Höhe von rund zwölf Millionen Euro habe die Bank zurückerlangt. Offen seien rund 3,8 Millionen Euro.
Der damalige Steuerfachangestellte soll Bilanzen und Jahresabschlüsse der Unternehmen passend zu den Kreditsummen gefälscht haben. Auch soll er unter anderem Namen als Steuerberater der Firmen gegenüber der kreditgebenden Hausbank aufgetreten sein. So seien vermeintlich in sich schlüssige und durch einen Steuerberater geprüfte Unterlagen eingereicht worden. Ein weiterer Mittäter soll als damaliger Mitarbeiter der Hausbank die Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet haben.
Frage der Verhandlungsfähigkeit soll erörtert werden
Von den ursprünglich fünf Angeklagten wurde ein Mann im November 2024 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen einen damaligen Bankmitarbeiter wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt. Einer der mutmaßlichen Haupttäter sei unbekannten Aufenthalts. Im Fall des 42-Jährigen, der als Kopf der Bande galt, wurde das Verfahren um Subventionsbetrug in Hinblick auf eine im Juni 2024 erfolgte Verurteilung zu zehn Jahren Haft wegen Umsatzsteuerhinterziehung mit einem Steuerschaden von knapp 50 Millionen Euro eingestellt.
Im Prozess gegen den damaligen Steuerfachangestellten soll zunächst die Frage der Verhandlungsfähigkeit erörtert werden. Die Verhandlung wird am 13. März fortgesetzt.