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Transformationsfonds Ministerin dringt auf Korrektur bei Krankenhausreform

Für die Krankenhausreform sind künftig 50 Milliarden nötig. Brandenburgs Gesundheitsministerin will verhindern, dass gesetzlich Versicherte zu stark belastet werden und sieht den Bund in der Pflicht.

Von dpa 27.12.2024, 11:49
Die brandenburgische Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) will sich für eine Änderung bei der Krankenhausreform stark machen. (Archivbild)
Die brandenburgische Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) will sich für eine Änderung bei der Krankenhausreform stark machen. (Archivbild) Michael Bahlo/dpa

Potsdam - Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) hält bei der milliardenteuren Finanzierung der Krankenhausreform eine Kurskorrektur für notwendig. Der Bund solle sich mit einem Anteil von 40 Prozent am geplanten Transformationsfonds beteiligen, forderte Müller laut einer Mitteilung.

Die Kliniken in Deutschland sollen für die Krankenhausreform einen Transformationsfonds erhalten, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant sind.

Bislang sei vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden sollen. „Das können wir nicht zulassen. Denn damit würden die Beiträge für Millionen Versicherter weiter erheblich steigen“, kritisierte die Ministerin. 

Es sei nicht nachvollziehbar und politisch nicht vertretbar, warum die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen solle. Der Bund müsse einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV könnten dann ihrerseits je 30 Prozent beitragen.

Das Gesetz für die Krankenhausreform soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten - auf einen Schlag umgesetzt wird die Reform dann aber nicht, sondern nach und nach bis 2029. Geplant ist, dass die Länder ihren Kliniken bis Ende 2026 die jeweiligen Leistungsgruppen zuweisen. Die Finanzierung soll dann 2027 und 2028 schrittweise auf das neue System umgestellt werden.