Evangelische Kirche Missbrauchsopfer sollen einheitlich entschädigt werden
Die Entschädigung auf ähnliche Missbrauchstaten fiel bisher bei verschiedenen evangelischen Landeskirchen unterschiedlich aus. Wie sich das jetzt ändern soll.

Hannover - Entschädigungen für Opfer sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche sollen künftig bundesweit einheitlich geregelt werden. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat dazu eine neue Richtlinie einstimmig beschlossen, wie die Kirche mitteilte. Die Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen vertreten sind, hatte demnach bereits zuvor zugestimmt. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2026 greifen.
Bisher habe es bei der Anerkennung ähnlicher Taten in verschiedenen Landeskirchen immer wieder verschiedene Ergebnisse gegeben. Die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs bezeichnete das als „nicht hinnehmbaren Zustand“. Der Rat ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirchen.
Keine Obergrenze für individuelle Entschädigung
Die neue Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Missbrauchsopfer in EKD oder Diakonie pauschal 15.000 Euro erhalten, wenn eine strafbare Tat vorliegt - auch, wenn diese bereits strafrechtlich verjährt ist. Die Grundlage der Entschädigung soll eine individuelle Leistung ohne Obergrenze bilden. Diese soll sich an der Tat und den jeweiligen Traumaspätfolgen der Betroffenen orientieren. Unterm Strich soll die Höhe der Entschädigungsleistungen durch die Reform steigen. Die neue Richtlinie wurde den Angaben nach unter anderem mit Betroffenen sexualisierter Gewalt erarbeitet.
Betroffene sollen auch ein Gesprächsrecht erhalten, um in einem geschützten Raum ihrer Wahl über das ihnen widerfahrene Unrecht sprechen zu können - sofern sie das wünschen. Einheitlich geregelt wird auch die Besetzung der jeweiligen Kommission zur Anerkennung der Taten. Alle Mitglieder müssen demnach Fachleute aus verschiedenen Bereichen und dürfen nicht bei der Kirche oder Diakonie beschäftigt sein. Auch muss den Kommissionen immer ein Richter oder eine Richterin angehören.
Betroffene: „Großer Erfolg“
„Bisher gibt es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leides und ihrer Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt“, sagte der Co-Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum, Detlev Zander, und sprach von einem Durchbruch. Im Beteiligungsforum arbeiten Betroffene und Kirchenvertreter unter anderem daran, Menschen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Opfern mehr Unterstützung zu bieten. „Für mich ist es ein großer Erfolg, dass es für die individuellen Leistungen keine Obergrenze mehr gibt“, ergänzte Co-Sprecherin Nancy Janz.