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Prozessauftakt Missbrauchsprozess gegen früheren Kita-Erzieher

Auf einer Kita-Toilette soll ein Erzieher einen Jungen im Intimbereich angefasst haben und steht deshalb nun vor Gericht. Zum Auftakt ging es aber lange Zeit gar nicht um den Fall selbst.

Von dpa 18.03.2025, 14:21
Ein früherer Kita-Erzieher steht vor Gericht, weil er sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben soll.
Ein früherer Kita-Erzieher steht vor Gericht, weil er sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben soll. Christian Brahmann/dpa

Braunschweig - In einem Missbrauchsprozess gegen einen früheren Kita-Erzieher aus Braunschweig hat die Verteidigung die Ermittler scharf angegriffen. Die Polizeiarbeit sei mehr als schlampig gewesen, wichtige Aspekte seien nicht hinterfragt und einseitig ermittelt worden, sagte Rechtsanwalt Urs Kobler zum Prozessauftakt in Braunschweig. Der 66-jährige Angeklagte steht vor dem Landgericht, weil er bei seiner Arbeit als Erzieher sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben soll.

Der Tatvorwurf der Anklage lautet schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, einen damals fast vier Jahre alten Jungen in der Toilette der Kita im Intimbereich angefasst haben. Anschließend habe der Angeklagte versucht, das Geschehene als Geheimnis zwischen ihm und dem Jungen zu verabreden, hieß es in der nur wenige Minuten dauernden Anklageverlesung. 

Ärztin berichtet über Untersuchung des Jungen 

Inhaltlich kam die Verhandlung zum Auftakt am Dienstag nur schleppend in Gang, weil die Verteidigung das Gericht und die Schöffen als befangen ablehnte. Eine Entscheidung dazu stellten die Richter aber vorerst zurück, um in die Beweisaufnahme starten zu können. Zunächst sagte eine Ärztin aus, die den Jungen kurz nach einer vermeintlichen Tat untersucht hatte. Sie habe keine konkreten Feststellungen machen können, die den Tatvorwurf erhärten oder widerlegen könnten, sagte sie. Im Anschluss sollte die Mutter des Jungen aussagen.

Für den Prozess sind sechs weitere Termine bis Anfang April geplant. Es gilt die Unschuldsvermutung.