Urteil „Mord ohne Leiche“ Bundesgerichtshof verwirft Revision
Braunschweig/Karlsruhe - Ein Freund der Familie wurde wegen Mordes verurteilt, aber die Leiche wurde nie gefunden: Im Fall eines getöteten Familienvaters aus Liebenburg im Landkreis Goslar hat der Bundesgerichtshof die Revision des verurteilten 51-Jährigen verworfen. Die rechtliche Überprüfung habe weder Verfahrens- noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Bundespolizisten ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe zu dem Beschluss vom 5. April mit. Das Urteil sei damit rechtskräftig. Der Fall war als „Mord ohne Leiche“ bekannt geworden.
Das Opfer verschwand Mitte April 2021, Ende Mai 2022 wurde der Bundespolizist am Landgericht Braunschweig nach einem langen Indizienprozess zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe wegen Mordes verurteilt. Nach Überzeugung der Richter wollte er den Platz des Getöteten in der Familie einnehmen - er hatte eine Affäre mit der Ehefrau, diese wollte ihren Mann aber nicht verlassen. Im Prozess schwieg der 51-Jährige zu den Vorwürfen, nach der Entscheidung legte er Revision ein.
Laut Gericht hatte der Verurteilte seinen 51 Jahre alten Freund in dessen Garten angegriffen. Sein stark blutendes Opfer fuhr er demnach mit dessen Kleintransporter weg. Das Auto wurde zwar am ehemaligen Holländischen Pavillon auf dem Expo-Gelände in Hannover gefunden, von der Leiche fehlte aber jede Spur. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Leichnam in einem Umkreis von 80 Kilometern rund um Goslar versteckt wurde. Die Kripo Goslar bat die Öffentlichkeit um Mithilfe.