1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Görlitzer Park: Mutmaßliche Gewalttat: Noch keine Aussage von Nebenklägerin

Görlitzer Park Mutmaßliche Gewalttat: Noch keine Aussage von Nebenklägerin

Der Fall hatte erneut eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen im Görlitzer Park ausgelöst: Ein Paar soll ausgeraubt, die Frau mehrfach vergewaltigt worden sein. Im Prozess gibt es Überraschungen und viele Fragen.

Von dpa 09.02.2024, 16:32
Ein Angeklagter sitzt wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung vor dem Kriminalgericht Moabit.
Ein Angeklagter sitzt wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung vor dem Kriminalgericht Moabit. Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlin - Im Prozess zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg wird es zunächst nicht zur Vernehmung der Hauptzeugin kommen. Das Landgericht Berlin wollte die Frau, die zugleich Nebenklägerin ist, an diesem Montag anhören. Dazu kommt es zunächst aber nicht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage mitteilte. Gründe dafür nannte sie nicht. Der Vorsitzende Richter Thilo Bartl werde das weitere Prozedere am Montag erörtern, hieß es.

Angeklagt sind drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren mit somalischer und guineischer Staatsangehörigkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor. Laut Anklage sollen sie am frühen Morgen des 21. Juni 2023 ein Ehepaar überfallen und die damals 27 Jahre alte Frau vergewaltigt haben. Der Fall hatte erneut eine Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen in dem Park ausgelöst.

Im Fokus steht seit Prozessbeginn ein Handyvideo, über dessen Aussagekraft Staatsanwaltschaft und Verteidigung streiten. Die Sequenz von etwa sieben Sekunden soll einer der drei Angeklagten aufgenommen haben. Zu sehen sind zwei Männer und eine Frau bei sexuellen Handlungen. Nach den Bildern gebe es „keinen Anhaltspunkt für eine Gruppenvergewaltigung mit einer in der Anklage dargestellten Dynamik“, hatte eine Verteidigerin erklärt. Aus Sicht des Staatsanwalts lassen sich Handlungen freiwilliger Natur auf der kurzen Aufnahme nicht feststellen. Zudem seien die Personen nicht identifizierbar.