Agrar Nabu gesteht Fehler bei Weideprojekt in Ostfriesland ein
Ausgerechnet der Naturschutzbund Niedersachsen muss sich bei einem Weideprojekt in Ostfriesland den Vorwurf gefallen lassen, die Tiere nicht korrekt gehalten zu haben. Das Vorhaben soll beendet werden - die Frage ist nur, wann.
Leer - Der Naturschutzbund Niedersachsen (Nabu) hat eigene Fehler bei einem umstrittenen Weideprojekt von Rindern und Pferden im Landkreis Leer eingeräumt. So habe es Missverständnisse bei der Kommunikation mit den Behörden gegeben, räumte der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann am Mittwoch in Leer ein. Er sprach auch von einer „ungünstigen Personalsituation“.
Buschmann sagte zugleich, es gebe übertriebene Darstellungen und Falschbehauptungen einer regionalen Naturschutzorganisation. Er sei auch enttäuscht vom Landkreis Leer, der inzwischen tierschutzwidrige Anordnungen erlassen habe. Hiergegen sei Klage eingereicht worden.
Buschmann forderte vom Landkreis einen längeren Zeitraum zur Beendigung des Vorhabens, um die Tiere tierschutzgerecht von den Weiden zu bekommen. Der Landkreis will bereits zum 30. September die Haltung beenden.
Die von einer Tochtergesellschaft des Nabu Niedersachsen zur Landschaftspflege gehaltenen Tiere leben ganzjährig auf drei Flächen in Leer und in Weener auf der Weide und werden nicht in Stallungen untergebracht. Dabei handelt es sich laut Nabu um 90 Rinder und 45 Pferde.
Der Landkreis wirft der Naturschutzorganisation Fehler bei der Haltung und Betreuung der Tiere vor. Insgesamt vier Tiere - drei Rinder und ein Pferd - mussten nach Behördenangaben wegen schwerer Verletzungen oder eines schlechten Allgemeinzustandes getötet werden.
Auch der Nabu will das Projekt beenden, fordert aber einen längeren Zeitraum. „Die tierschutzgerechte Auflösung der Herden benötigt voraussichtlich zwei bis drei Jahre, diese Tatsache sollte eigentlich auch den Mitarbeitenden des Kreis-Veterinäramtes bekannt sein“, sagte Buschmann. Sollte der Landkreis auf den 30. September bestehen, würde das sogar den Abschuss trächtiger Tiere bedeuten, was ein „absoluter Tierschutzverstoß“ sei.
Bei einer Anhörung zu dem Thema werde die Naturschutzorganisation sich gegen die Frist vom 30. September aussprechen. Sollte der Nabu damit keinen Erfolg haben, solle dagegen vor Gericht geklagt werden, sagte Buschmann. Ein Sprecher des Landkreises sagte, es werde zunächst die Stellungnahme des Nabu abgewartet. „Wenn der Nabu sich konkret geäußert hat, kann der Landkreis darauf reagieren.“