Staatsanwaltschaft Nach Klima-Protest beschleunigte Verfahren beantragt
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach Klima-Protesten bislang in 16 Fällen ein beschleunigtes Verfahren beantragt. Das teilte eine Behördensprecherin am Dienstag auf Anfrage mit. 14 Verfahren richteten sich gegen Mitglieder der Letzten Generation, in den restlichen gehe es um Mitglieder der Organisation Extinction Rebellion. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten darüber gibt es nach Angaben der Sprecherin noch nicht. Das Gericht hatte die organisatorischen Voraussetzungen für eine schnellere Bearbeitung der Verfahren gegen Klima-Demonstranten geschaffen und vergangene Woche seinen Geschäftsverteilungsplan geändert.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, künftig mehr beschleunigte Verfahren beantragen zu wollen. Es handele sich um eine generelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft, betonte die Behördensprecherin. Diese sei nicht auf Verfahren gegen Klima-Aktivisten beschränkt. Generell eignen sich für ein beschleunigtes Verfahren Fälle, bei denen die Beweislage unkompliziert ist und Beschuldigte geständig sind.
Verteidiger kritisieren unterdessen das Vorgehen der Berliner Justiz, Aktionen von Klima-Demonstranten verstärkt in beschleunigten Verfahren zu ahnden. Es dränge sich der Eindruck auf, dass für die Mitglieder der Letzten Generation bewusst eine Sonderzuständigkeit geschaffen wurde, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am Dienstag. Es scheine „um ein politisches Signal in der ohnehin schon von Populismus geprägten Debatte zu gehen“, hieß es. Beschleunigte Verfahren seien jedoch nicht für Straßenblockaden der Klimagruppe geeignet.
Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben bislang 2146 Verfahren (Stand: 12. Juni) gegen Klima-Demonstranten auf den Tisch bekommen. Davon richten sich 1922 gegen Mitglieder der Letzten Generation, der Rest gegen Mitglieder von Extinction Rebellion.