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Tod der Stieftochter Nach Mord an Stieftochter - 13 Jahre Haft für 44-Jährigen

Der Fall hatte für Bestürzung weit über die Grenzen von Guben hinaus gesorgt: Ein Mann tötete seine 14-jährige Stieftochter mit einem Messer. Nun ist ein Urteil gesprochen worden.

Von dpa 19.03.2025, 12:03
Der 44-Jährige hat im vergangenen Jahr seine Stieftochter getötet.
Der 44-Jährige hat im vergangenen Jahr seine Stieftochter getötet. Patrick Pleul/dpa

Cottbus - Nach dem Tod einer 14-Jährigen in Guben ist der Stiefvater wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Die Kammer am Landgericht in Cottbus ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Mann werde nun vorerst in einer solchen Einrichtung untergebracht. Sollten die Voraussetzungen für die Unterbringung wegfallen, werde der 44-Jährige in eine normale Justizvollzugsanstalt (JVA) überstellt, erklärte der Sprecher.

Mädchen starb durch Stiche in den Hals

Der 44-jährige deutsche Staatsbürger soll im vergangenen Jahr die 14-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin mit einem Messer tödlich verletzt haben. Das Mädchen starb nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einer Schnittwunde im Halsbereich. Bei der Festnahme bedrohte der Mann die Polizisten, die ihrerseits eine Elektroschockpistole (Taser) einsetzten. Seitdem saß der Mann in Untersuchungshaft.

Gericht sieht verminderte Schuldfähigkeit

Die Kammer sah bei dem Täter eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Daher sei es nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gekommen, wie sie bei Mordfällen recht häufig ist. Teile des Verfahrens liefen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil und die Urteilsbegründung waren am Mittwoch öffentlich. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.