1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Finanzspritze fürs Wohnen: Nach Reform deutlich mehr Wohngeldempfänger

Finanzspritze fürs Wohnen Nach Reform deutlich mehr Wohngeldempfänger

Wer einen geringen Lohn erhält, kann Anspruch auf den Wohnzuschuss haben. Durch eine Reform gibt es mehr Empfänger - vor allem eine Bevölkerungsgruppe profitiert besonders häufig.

Von dpa 16.09.2024, 11:30
In Thüringen hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, Ende 2023 fast verdoppelt im Vergleich zum Jahresende 2022. Eine Gesetzesreform hat damit zu tun. (Illustration)
In Thüringen hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, Ende 2023 fast verdoppelt im Vergleich zum Jahresende 2022. Eine Gesetzesreform hat damit zu tun. (Illustration) Robert Michael/dpa

Erfurt - Deutlich mehr Haushalte in Thüringen haben Ende vergangenen Jahres Wohngeld bezogen als noch ein Jahr zuvor. Die Zahl stieg laut Landesamt für Statistik um 20.115 auf 42.565. Der Anteil aller Privathaushalte Thüringens, die Wohngeld erhielten, wuchs von 2,1 auf 4,0 Prozent. 

Grund für die starke Zunahme ist eine Reform des Wohngeld-Gesetzes, die zum Beginn des Jahres 2023 in Kraft trat: Die Änderung führte dazu, dass auch Menschen Anspruch auf Wohngeld haben, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Wohngeld können in der Regel aber nur Menschen erhalten, die keine andere finanzielle staatliche Stütze erhalten, in der Unterkunftskosten berücksichtigt werden. 

Vor allem Rentner-Haushalte erhalten Unterstützung

Auch die Höhe des Wohngelds wurde durch die Reform angehoben. So stieg in Thüringen der durchschnittliche monatliche Anspruch von 145 Euro Ende 2022 auf 235 Euro Ende 2023. Mit rund 65 Prozent und insgesamt 27.080 Haushalten erhielten vor allem Rentner den staatlichen Zuschuss.

Das Wohngeld wird bei Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen als staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur monatlichen finanziellen Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum gezahlt. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und der finanziellen Belastung. Getragen wird das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern.