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Cannabisgesetz Noch kein Cannabis-Anbauclub in Sachsen-Anhalt genehmigt

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit zehn Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen, doch bislang wurde noch kein einziger Club genehmigt. Das Gesundheitsministerium liefert die Erklärung dafür.

Von dpa 31.08.2024, 04:00
Anträge zur behördlichen Genehmigung von Anbauvereinigungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt können seit 1. Juli 2024 beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gestellt werden. (Archivbild)
Anträge zur behördlichen Genehmigung von Anbauvereinigungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt können seit 1. Juli 2024 beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gestellt werden. (Archivbild) Christian Charisius/dpa

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt sind bisher keine der eingegangenen Anträge für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau genehmigt worden. „Aktuell liegen zehn Anträge für den gemeinschaftlichen Anbau vor, allerdings sind diese mehrheitlich unvollständig“, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Magdeburg auf Anfrage mit. Die Anträge können beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) eingereicht werden.

Seit Anfang Juli ist der Anbau von Cannabispflanzen in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Am 22. Juli wurde ein Bußgeldkatalog im Ministerialblatt veröffentlicht, der seither in Kraft ist. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. So können etwa Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden, wenn Cannabis in Verbotszonen wie vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder Kinderspielplätzen konsumiert wird. Beim Konsum in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen drohen sogar Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Wer für Cannabis oder Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro belegt werden. „Um länderübergreifend ein möglichst einheitliches Vorgehen bei Verstößen sicherzustellen, hat sich das Gesundheitsministerium bei der Erarbeitung des Bußgeldkatalogs eng mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg abgestimmt“, erklärte die Sprecherin. Wer genau für die Ahndung der Verstöße zuständig sein wird, ist jedoch noch unklar. Dies müsse noch vom Kabinett entschieden werden.