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Neues Urteil Partnerin vergewaltigt und getötet - mehr als 14 Jahre Haft

Das Landgericht Oldenburg hatte einen Angeklagten zu 15 Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Tötung seiner Freundin. Nun fiel erneut ein Urteil.

Von dpa 15.07.2024, 12:55
Der Angeklagte hatte nach Auffassung des Gerichts im Februar 2023 in Brake eine Frau vergewaltigt, erwürgt und anschließend die Leiche geschändet. (Archivfoto)
Der Angeklagte hatte nach Auffassung des Gerichts im Februar 2023 in Brake eine Frau vergewaltigt, erwürgt und anschließend die Leiche geschändet. (Archivfoto) Lukas Karl Müller/dpa

Oldenburg - Ein Mann hat seine Partnerin vergewaltigt, getötet und ihre Totenruhe gestört - der 39-Jährige soll deshalb für 14 Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg korrigierte damit die Strafe, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Ursprünglich hatte das Landgericht den Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs musste erneut über das Strafmaß entschieden werden.

Der Deutsche hatte im Februar 2023 in Brake (Landkreis Wesermarsch) seine 50-jährige Lebensgefährtin vergewaltigt, erwürgt und danach schwer misshandelt. Vor einem Jahr kam der Fall vor das Landgericht Oldenburg: Der Angeklagte räumte die Tat damals ein, das Gericht verurteilte ihn zu 15 Jahre Haft.

Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft ist, legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hatte keine Zweifel an der Schuld des 39-Jährigen, kritisierte aber die fehlende Begründung der Strafe. 

Das Landgericht Oldenburg verhandelte nun noch einmal das Strafmaß. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten erneut 15 Jahre Haft, die Verteidigung eine geringere Strafe. Am Ende wurde der Angeklagte wegen Totschlags, Vergewaltigung sowie Störung der Totenruhe zu 14 Jahre und neun Monate Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.