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Prozesse Prozess: Vater soll Kinder über 700 Mal missbraucht haben

Der 65-Jährige soll seine beiden Kinder zwischen 2002 und 2010 über 700 Mal missbraucht haben. Geschehen soll alles im Familienhaus sein. Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau bestreitet er die Vorwürfe.

Von dpa 16.04.2025, 12:45
Die heute erwachsenen mutmaßlichen Opfer hatten ihren Vater im vergangenen Jahr angezeigt. Im Prozess treten sie Nebenkläger auf. (Archivbild)
Die heute erwachsenen mutmaßlichen Opfer hatten ihren Vater im vergangenen Jahr angezeigt. Im Prozess treten sie Nebenkläger auf. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Dessau-Roßlau - Ein 65-Jähriger steht wegen sexuellen Missbrauchs von seinen Kindern vor dem Landgericht Dessau-Roßlau. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann teils schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zwischen 2002 und 2019 in mehr als 700 Fällen vor. 

Der Angeklagte aus dem Landkreis Börde hatte die Taten zum Prozessauftakt bestritten. Der Mann gab an, dass zu keiner Zeit ein Kind in seinem Bett übernachtet hätte. Er hätte ein normales Verhältnis zu seinen Kindern gehabt. Umarmungen seien väterlicher Art gewesen.

Die heute erwachsenen mutmaßlichen Opfer hatten ihren Vater im vergangenen Jahr angezeigt. Im Prozess treten sie als Nebenkläger auf. Während ihrer Vernehmung wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Der 65-Jährige sitzt seit Oktober in Untersuchungshaft. Der Prozess wird in der kommenden Woche am 22. April fortgesetzt. Bisher hat das Landgericht Dessau-Roßlau drei weitere Verhandlungstage bis Mitte Mai angesetzt.

Missbrauch soll in der Familienwohnung stattgefunden haben

Zu Beginn der Taten soll die Tochter neun Jahre alt gewesen sein, der Junge soll unter vierzehn Jahre alt gewesen sein. Laut Anklageschrift habe der Missbrauch in der Wohnung der Familie in Dessau-Roßlau stattgefunden. Teilweise soll es dreimal pro Woche zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. 

Der Mann ist nicht vorbestraft. Seit seinem 15. Lebensjahr sei er alkoholabhängig, hieß es im Prozess. Im Tatzeitraum sei er mehrfach zur Entgiftung und bei Rehamaßnahmen gewesen. Gelegentlich habe er auf Montage gearbeitet. Seine Ehefrau habe damals auch in der Wohnung gelebt, sie hätte aber im Zimmer der Tochter geschlafen.

Das deutsche Strafrecht sieht bei allen Verbrechen außer Mord vor, dass sie nach einer gewissen Dauer nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Diese Verjährung gilt auch für Sexualdelikte, jedoch gibt es besondere Regelungen. So beginnt hier die Frist mitunter erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers. Die Verjährungsdauer richtet sich nach der Schwere der Tat, beträgt aber mindestens drei Jahre. Delikte wie Vergewaltigungen oder sexueller Missbrauch können nach 20 Jahren verjähren - stirbt das Opfer, nach 30 Jahren.