Verkehrsunfall Prozess um tödlichen Unfall: Zwei Jahre Haft ohne Bewährung
Ein tödlicher Unfall an einem Sommerabend nach einem Kirschfest. Drei junge Opfer verlieren ihr Leben. Nun gibt es ein Urteil.

Naumburg - Im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall mit drei Toten im Süden Sachsen-Anhalts ist der 43-jährige Angeklagte zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Zudem wird ihm die Fahrerlaubnis für zwei Jahre entzogen, wie das Amtsgericht Naumburg entschied. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung des Gerichts war die Alkoholisierung des Fahrers die entscheidende Ursache für den Unfall. Der Mann sei mit knapp 90 Kilometer pro Stunde auf feuchter Fahrbahn in eine scharfe Kurve gefahren und habe die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Es werde immer wieder gepredigt, dass Alkohol und Straßenverkehr nichts miteinander zu tun haben dürfen – und trotzdem passiere es immer wieder, betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Staatsanwaltschaft: Signalwirkung gegen Alkohol am Steuer
Der Unfall ereignete sich im Juli 2024 auf der Landstraße nach Schönburg nach dem Naumburger Kirschfest. Beim Fahrer wurde fast ein Promille Alkohol gemessen. Ein Sachverständiger sprach von einem „typischen alkoholbedingten Fahrfehler“. Hätte der Fahrer keinen Alkohol konsumiert, hätte der Unfall vermutlich verhindert werden können, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer, dass sich die Mitfahrer darauf verlassen hätten, dass der Mann fahrtüchtig sei – eine Verantwortung, die der Angeklagte jedoch ignoriert habe. Die drei jungen Menschen auf der Rückbank – zwei Frauen (19) und ein Mann (21) – starben noch an der Unfallstelle.
„Gerichte in Deutschland sind nicht mehr bereit, dieses Verhalten zu tolerieren“, betonte der Staatsanwalt. Die Vertreter der Nebenkläger schlossen sich dieser Einschätzung an. Das Urteil müsse eine Signalwirkung gegen Alkohol am Steuer haben, forderten die Anwälte der Angehörigen.
Keine Bewährung für den Angeklagten
Das Gericht stellte fest, dass bei Fahrlässigkeit grundsätzlich eine Bewährungsstrafe möglich gewesen wäre. Angesichts der drei Todesopfer sprach sich der Vorsitzende Richter jedoch dagegen aus.
Der Unfall sei eine Katastrophe gewesen - aber eine, die hätte verhindert werden können, sagte der Richter. Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass er nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Das Urteil folgte weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte.
Fahrer bittet um Verzeihung
Die Verteidigung hatte für eine mildere Strafe plädiert. Es habe sich um eine tragische Verkettung unglücklicher Umstände nach dem Kirschfest gehandelt. Der Verteidiger verwies darauf, dass eine Leitplanke den Unfall möglicherweise abgemildert hätte. Zudem sei der Angeklagte kooperativ gewesen und habe sich intensiv mit seinem eigenen Alkoholkonsum auseinandergesetzt.
In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, dass er sich an diesem Abend überschätzt habe. „Es war nie meine Absicht“, sagte er. Er bat die Angehörigen um Verzeihung. Zu Beginn des Prozesses hatte er die Tat zugegeben. In drei Briefen an die Angehörigen der Verstorbenen schrieb er, er sei zutiefst beschämt, dass seine „Dummheit“ den drei jungen Menschen das Leben gekostet habe. Die Parteien können gegen das Urteil noch Revision einlegen.