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Beschwerde zurückgewiesen Prozessstart gegen inhaftierten Staatsanwalt rückt näher

Ein Staatsanwalt aus Hannover soll eine Drogenbande mit Informationen versorgt haben. Ein Antrag und eine Beschwerde seines Verteidigers hatten keinen Erfolg. Eventuell beginnt der Prozess Ende April.

Von dpa 11.03.2025, 15:44
Der Korruptionsprozess gegen einen in U-Haft sitzenden Staatsanwalt aus Hannover könnte im April starten. (Archivbild)
Der Korruptionsprozess gegen einen in U-Haft sitzenden Staatsanwalt aus Hannover könnte im April starten. (Archivbild) Julian Stratenschulte/dpa

Celle - Nach einem gescheiterten Befangenheitsantrag könnte der Korruptionsprozess gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Staatsanwalt aus Hannover im April beginnen. Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, Informationen an ein international agierendes Kokain-Kartell verkauft zu haben. Sein Verteidiger hatte drei Richterinnen des Landgerichts Hannover wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Eine andere Kammer des Gerichts lehnte diesen Antrag ab. Die Beschwerde dagegen beim Oberlandesgericht Celle wurde nun zurückgewiesen, wie ein OLG-Sprecher sagte. 

Nach dpa-Informationen könnte damit der Prozess am 23. April starten, sollte die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Zur Last gelegt wird dem 39-Jährigen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Strafvereitelung im Amt. Ein weiterer Mann ist wegen Beihilfe zur Bestechung angeklagt. Die Verbindung zu dem Mitangeklagten soll nach dpa-Informationen über ein Kampfsport-Studio bestanden haben. Für beide Männer gilt die Unschuldsvermutung.

Emotionale Beeinflussung heißt nicht automatisch Befangenheit

Der Verteidiger des 39-Jährigen hatte geltend gemacht, dass die drei Richterinnen persönlich und emotional beeinflusst seien. Zwei von ihnen waren für den Prozess zuständig, in dem ein Angeklagter erstmals die Vorwürfe gegen den inzwischen inhaftierten Staatsanwalt erhoben hatte. Darüber hatten die Richterinnen damals auch mit dem mittlerweile beschuldigten Juristen gesprochen. Nach Auffassung des OLG bedeutet aber eine mögliche emotionale Beeinflussung noch keine Befangenheit. 

Mit dem OLG-Beschluss sei keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, welche Richter den Fall verhandeln würden, hieß es. Das Landgericht Hannover habe bislang nicht über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Falls es zur Hauptverhandlung komme, müsse das Landgericht die Besetzung der zuständigen Strafkammer noch mitteilen. Aus OLG-Sicht muss auch geprüft werden, ob eine Richterin aus anderen Gründen ausgeschlossen werden muss. Sie war in einem weiteren Verfahren als Zeugin befragt worden.