Hasskriminalität Rechte Hetze: Angeklagter gesteht und distanziert sich
Ein Mann soll in sozialen Medien immer wieder den Holocaust geleugnet haben. Gegen den mutmaßlichen Rechtsextremisten ergeht ein Haftbefehl. Vier Monate später steht er wegen neun Taten vor Gericht.

Berlin - Ein 30-Jähriger, der in sozialen Medien den Holocaust geleugnet haben soll, steht vor dem Berliner Landgericht. Die Anklage lautet auf Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und verfassungsfeindliche Einwirkung auf öffentliche Sicherheitsorgane. Vier Monate nach seiner Verhaftung gestand der Angeklagte zu Prozessbeginn und distanzierte sich von den Veröffentlichungen. Er habe damals massiv Drogen konsumiert und unter Wahnvorstellungen gelitten.
Dem Mann werden neun Taten in der Zeit von Februar bis Ende Juni 2024 zur Last gelegt. Er soll im Netz mehrere antisemitische Texte veröffentlicht und darin unter anderem den Holocaust geleugnet haben. Zudem habe er zwei E-Mails an das zentrale elektronische Postfach der Bundespolizei geschickt, in denen er sich als „Reichsverweser“ der „Provinz Preußen“ ausgegeben habe. Alle Polizeibehörden seien ihm unterstellt und hätten seine Anweisungen zu befolgen, hieß es laut Anklage in den Mails.
Anwältin: Keine Verbindung zu „Reichsbürger“-Szene
Die Verteidigerin erklärte, der 30-Jährige habe als Einzelgänger agiert und keinerlei Verbindungen zum Milieu sogenannter Reichsbürger. Der Angeklagte bezeichnete den Inhalt der ihm vorgeworfenen Posts als „Schwachsinn“, der auf seinen damaligen Drogenkonsum zurückzuführen sei. „Davon distanziere ich mich“, so der zuletzt wohnungslose 30-Jährige.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie sprechen etwa dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
Der 30-Jährige wurde vor vier Monaten festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Richterin ordnete nun eine psychiatrische Begutachtung des Mannes an, um die Schuldfähigkeit zu prüfen. Der Prozess wird am 13. Februar fortgesetzt.