Entführung Revision eingelegt: BGH muss Urteil nach Geiselnahme prüfen
Eine Studentin aus Berlin wird entführt und vergewaltigt. Ein gelernter Landwirt aus dem Südwesten wird deswegen verurteilt. Doch das letzte Wort in dem Fall ist noch nicht gesprochen.
Offenburg - Nach der Verurteilung eines 23-jährigen Landwirts wegen Geiselnahme und schwerer Vergewaltigung hat die Verteidigung wie angekündigt Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts im badischen Offenburg mit. Damit muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüfen.
Das Gericht hatte den Mann vergangene Woche zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Studentin aus Berlin entführt, tagelang in einer Wohnung im Schwarzwald festgehalten und zweimal vergewaltigt hatte. Zudem habe er die damals 18-Jährige mit einer Schreckschusspistole bedroht. Er wurde auch wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe bestraft.
Die Verteidigung des Deutschen hatte Freispruch gefordert. Wie Richter Matthias Eckelt sagte, stand Aussage gegen Aussage - der Angeklagte habe nicht gestanden und seine Unschuld beteuert.
Die beiden hatte sich laut Gericht im vergangenen Jahr während eines Sommerurlaubs auf Mallorca kennengelernt und eine Beziehung begonnen. Sie hätten sich im Februar in der Wohnung der 18-Jährigen in Berlin verabredet. Der Mann habe die Frau dort gefesselt und sie mit seinem Auto in den Schwarzwaldort Steinach gebracht, wo er sie festhielt.