Staatsanwaltschaften Rund 580 Verfahren wegen Corona-Fälschungen
Fälschungen von Unterlagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschäftigen immer noch Staatsanwälte und Gerichte in Brandenburg. Die Strafen fallen unterschiedlich aus.
Potsdam - Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg haben bislang 579 Verfahren wegen Fälschungen von Unterlagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bearbeitet. Beschuldigt wurden 628 Menschen, wie das Justizministerium in Potsdam auf Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mitteilte. Seit 2020 bis Mitte Juli dieses Jahres verhängten die Gerichte 140 Strafbefehle ohne Freiheitsstrafe und in 154 Fällen Geldstrafen.
Die Staatsanwaltschaften dokumentieren die Fälle in einem Erfassungssystem. Wie das Ministerium erläutert, sind darin auch 19 Fälle von unbefugtem oder falschem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen und dem Gebrauch solcher gefälschter Zeugnisse festgehalten. In einem Fall sei ein Arzt oder eine medizinische Fachkraft einer Straftat verdächtigt worden.
Sechs Mal sprachen die Richter eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Danach kann ein Gericht eine vorher festgelegte Geldstrafe verhängen, sollte der Täter erneut straffällig werden oder gegen Auflagen verstoßen. In 28 Fällen kam es zu einer Prozesseinstellung gegen eine Geldauflage. 32 Verfahren sind noch offen.
Die restlichen Verfahren endeten mit Einstellungen, vorläufigen Einstellungen, einer Verwarnung mit Auflage sowie sieben Freisprüchen. In einem Fall lehnte es ein Gericht ab, ein Hauptverfahren zu eröffnen.