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Unternehmen Sachsen stellt Beratung für Firmen neu auf

Expertenwissen ist gerade in Zeiten von Veränderungen gefragt. Vor allem kleine und mittelständische Firmen brauchen Beratung bei Themen wie Digitalisierung oder Gewinnung von Fachkräften.

Von dpa 10.07.2024, 13:28
Sachsens kleine und mittelständische Unternehmen sollen künftig von einer neuen Beratungsförderung profitieren. (Symbolbild)
Sachsens kleine und mittelständische Unternehmen sollen künftig von einer neuen Beratungsförderung profitieren. (Symbolbild) Andreas Arnold/dpa

Dresden - Sachsen stellt die Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen neu auf. Sie besteht künftig aus den Modulen Kurzberatung, Betriebsberatung, Gruppenprojekte und International, teilt das Wirtschaftsministerium mit. „Mit unserer Beratungsförderung unterstützen wir den sächsischen Mittelstand dabei, seine Potenziale auszuschöpfen. Und das schnell, digital und unkompliziert“, erklärt Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). „Vor allem unsere Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von diesem neuen Angebot und können ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.“

Zuschuss bei Rekrutierung internationaler Fach- und Arbeitskräfte

Nach Angaben des Ministeriums werden erfolgreiche Bausteine der bisherigen Beratungsförderung fortgeführt und an aktuelle Entwicklungen angepasst. So gebe der Freistaat Unterstützung, wenn Betriebe Beratungsangebote bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft in Anspruch nehmen. Gefördert würden ebenfalls externe Beratungsleistungen in Form von Einzelberatungen und Gruppenprojekten. Gruppenprojekte sollen dabei neben den klassischen Einzelberatungen Synergieeffekte durch die Teilnahme mehrerer Unternehmen ermöglichen.

Neu ist auch ein Zuschuss, den kleine und mittlere Unternehmen bei der Rekrutierung und Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten erhalten können. Dieser Baustein gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 mit ausländischen Jugendlichen beziehungsweise Fach- und Arbeitskräften geschlossen werden. Pro Firma sollen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden können, wobei die Zuschüsse für Kleinstunternehmen (bis neun Mitarbeiter), kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftige) und mittlere Betriebe (bis 249 Beschäftigte) gestaffelt sind. 

Fachkräftesicherung im Fokus 

„Eine ganze Reihe von Unternehmen in Sachsen haben bereits die Chance dieses Weges für ihre Fachkräftesicherung erkannt“, sagt Dulig. Unternehmen und Beschäftigte würden immer wieder betonen, dass sie ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen nicht mehr missen möchten. Sie seien nicht nur fachlich eine große Hilfe, sondern auch eine soziale und kulturelle Bereicherung der Belegschaften. Die Erfahrungen mit neuen Zuwanderungswegen hätten aber auch die Herausforderungen einer internationalen Rekrutierung verdeutlicht. „Wir unterstützen den Mittelstand mit unserer Förderung schnell und unbürokratisch bei der Einstellung internationaler Fach- und Arbeitskräfte.“