1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Kriminalität: Schul-Tablets bestellt und verkauft - Angeklagter gesteht

Kriminalität Schul-Tablets bestellt und verkauft - Angeklagter gesteht

Als Referent soll er sich um die Digitalisierung von Berliner Schulen kümmern. Doch er nutzt seine Stellung aus und wirtschaftet laut Anklage in die eigene Tasche.

Von dpa 06.02.2025, 12:41
34 Tablets, vier Monitore und vier externe Festplatten soll ein ehemaliger Mitarbeiter der Berliner Bildungsverwaltung bestellt und privat verkauft haben. (Symbolbild)
34 Tablets, vier Monitore und vier externe Festplatten soll ein ehemaliger Mitarbeiter der Berliner Bildungsverwaltung bestellt und privat verkauft haben. (Symbolbild) Jens Kalaene/dpa

Berlin - Ein ehemaliger Mitarbeiter der Berliner Bildungsverwaltung steht vor dem Amtsgericht Tiergarten, weil er Dutzende Tablets bestellt und für sich abgezweigt haben soll. Die Geräte sind laut Anklage auf Initiative des 28-Jährigen an zwei Schulen geliefert worden. Dort habe er sie unter einem Vorwand abgeholt und privat verkauft. Der Schaden belaufe sich auf etwa 59.000 Euro. Fast vier Jahre später hat der damalige Referent für Digitalisierung vor dem Amtsgericht gestanden und erklärt, er habe „Fehlentscheidungen“ getroffen.

Die Anklage lautet auf Untreue, Betrug und Unterschlagung. Der damalige Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie habe in zwei Fällen zwischen Mai und September 2021 insgesamt 34 Tablets, vier Monitore und vier externe Festplatten über ein Bundesförderprogramm bestellt und an Schulen in den Stadtteilen Wilmersdorf und Marzahn ausliefern lassen. Dort habe er sie sich aushändigen lassen.

Verteidiger: Behörde sah nicht genau hin

Der 28-Jährige sagte, er habe sich damals in einer „sehr schwierigen persönlichen Lage“ befunden und unter psychischen Problemen gelitten. Die erlangten Geräte habe er zwar „Stück für Stück“ verkauft, dabei allerdings nicht aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt. Etwa 45.000 Euro habe er insgesamt eingenommen, aber größtenteils beiseitegelegt. „Ich konnte nichts mit dem Geld anfangen“, sagte er. Die „Sinnhaftigkeit“ seiner Taten sei ihm weiter schleierhaft. 

Der junge Mann gab an, den Schaden komplett begleichen zu wollen. Sein Verteidiger sagte, es sei dem damaligen Referenten leicht gemacht worden. Die Behörde habe nicht genau hingesehen. Der Angeklagte habe die entsprechenden Anträge alleine unterschreiben können, ein Vier-Augen-Prinzip habe es bei diesen Bundesmitteln nicht gegeben. Das Gericht will weitere Zeugen befragen - unter anderem zu der Frage, ob der Schaden beim Land oder beim Bund liegt. Der Prozess wird am 27. Februar fortgesetzt.