1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. US-Chiphersteller: Schulze fordert von Bund klare Aussage zur Intel-Ansiedlung

EIL

US-Chiphersteller Schulze fordert von Bund klare Aussage zur Intel-Ansiedlung

Von dpa 16.11.2023, 10:17
Das Logo von Intel auf der Elektronikmesse IFA.
Das Logo von Intel auf der Elektronikmesse IFA. Fabian Sommer/dpa

Magdeburg/Berlin - Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze klare Aussagen des Bundes zur Ansiedlung des US-Chipherstellers Intel in Magdeburg gefordert. „Ich erwarte von der Bundesregierung, dass die Finanzierung aller Projekte, die im Moment infrage stehen, relativ schnell geklärt wird - speziell für uns in Sachsen-Anhalt“, zitierte der MDR Sachsen-Anhalt den CDU-Politiker am Donnerstag. Schulze sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könne zu großer Verunsicherung führen.

Zumindest ein Teil der Fördermilliarden für Intel soll dem Vernehmen nach aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, aus dem die Bundesregierung Projekte für mehr Klimaschutz und Transformation der Wirtschaft bezahlt. Diesen Fonds betrifft das Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe vom Mittwoch. Demnach darf der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen, es geht um 60 Milliarden Euro. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig.

Die Bundesregierung will die Ansiedlung mit rund 10 Milliarden Euro unterstützen. Intel investiert einschließlich staatlicher Hilfen bisherigen Angaben zufolge mehr als 30 Milliarden Euro. Das Unternehmen will in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt ab 2027 Chips produzieren. Es könnten mehrere tausend Arbeitsplätze entstehen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Mittwoch betont, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Zugleich hieß es, die Bundesregierung lege die Vorhaben vorübergehend auf Eis, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten. Das gelte für Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre - mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.