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Kriminalität Schussabgabe im Festsaal als Überfall vertuscht: Geldstrafe

Ein angeschossener Mann wird von einem Betreiber eines Festsaals in ein Krankenhaus gebracht. Ein Überfall wird erfunden, um die Verletzung zu erklären. Nun fiel ein Urteil wegen Strafvereitelung.

Von dpa 12.03.2025, 12:36
Weil er eine Schussabgabe in seinem Festsaal in Berlin-Wedding vertuschen wollte und laut Anklage einen Überfall erfand, soll ein 47-Jähriger wegen Strafvereitelung eine Geldstrafe von 1.050 Euro zahlen. (Archivbild)
Weil er eine Schussabgabe in seinem Festsaal in Berlin-Wedding vertuschen wollte und laut Anklage einen Überfall erfand, soll ein 47-Jähriger wegen Strafvereitelung eine Geldstrafe von 1.050 Euro zahlen. (Archivbild) Taylan Gökalp/dpa

Berlin - Ein ehemaliger Betreiber eines Festsaals in Berlin-Wedding hat eine versehentliche Schussabgabe mit einem Verletzten in seinen Räumlichkeiten vertuschen wollen. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte gegen den 45-Jährigen wegen Strafvereitelung eine Geldstrafe von 1.050 Euro. Der Angeklagte habe der Polizei von einem Angriff auf offener Straße berichtet, weil er seine damalige Location wegen befürchteter geschäftsschädigender Folgen aus dem Vorfall heraushalten wollte.

Zu der Schussabgabe war es am 21. Dezember 2023 gekommen, als zwei Männer Elektroarbeiten in dem Festsaal durchführten. Einer der Arbeiter fand laut Ermittlungen dabei zufällig eine Schusswaffe, aus der sich prompt ein Schuss gelöst haben soll. Sein 30-jähriger Kollege erlitt dabei einen Durchschuss am Oberarm.

Der damalige Betreiber des Festsaals hatte den Verletzten in ein Krankenhaus gebracht. Der Polizei hatte er laut Anklage später „bewusst wahrheitswidrig“ erklärt, der Verletzte habe ihn angerufen und um Hilfe gebeten, weil er von einem unbekannten Täter auf offener Straße überfallen und angeschossen worden sei.

Schütze wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe vermeiden wollen, dass der Festsaal mit Schüssen in Verbindung gebracht wird und dadurch Gäste wegbleiben könnten. Er sehe ein, dass seine falschen Angaben „für die Polizei Mehrarbeit bedeutete“. Inzwischen ist der Familienvater nach eigenen Angaben nicht mehr Betreiber des Saals und derzeit Bürgergeld-Empfänger.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro. Auf eine Strafe von 90 Tagessätzen hatte die Staatsanwältin plädiert. Der Verteidiger forderte eine deutlich unter diesem Antrag liegende Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Schütze wurde wegen des Vorfalls bereits rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.