Berliner Verkehr Schwarz-Rot will Mindestfahrpreis für Uber und Co. prüfen
Die Koalition in Berlin will das Mietwagengewerbe von Uber, Bolt und anderen deutlich einschränken. Die Regierung prüft deshalb, ob Fahrgäste für diese Angebote einen Mindestfahrpreis zahlen müssen.
Berlin - Die Berliner Landesregierung will einen Mindestfahrpreis für Mietwagenunternehmen wie Uber oder Bolt einführen. Ein entsprechender Antrag liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und soll heute im Abgeordnetenhaus beraten werden.
Die „Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr“ soll „geprüft und im Falle offensichtlicher Wettbewerbsverzerrung oder einer Störung des öffentlichen Verkehrsinteresses ergriffen werden“, heißt es darin. Gemeint ist, dass die Mietwagenanbieter ihre Fahrpreise dann nicht mehr frei gestalten und Fahrten deutlich günstiger anbieten können als die Konkurrenz bei den Taxi-Unternehmen.
Schopf: Bisherige Regelungen führen zu Sozialbetrug und Schwarzarbeit
„Die Vermittlungsplattformen greifen bis zu 30 Prozent des Fahrtpreises als Provision ab – gleichzeitig werden Dumping-Preise angeboten“, teilte der SPD-Verkehrspolitiker Tino Schopf mit. „Es ist daher nicht überraschend, dass sich das Mietwagengeschäft langfristig wirtschaftlich nicht legal betreiben lässt, sondern in der Praxis vielfach zu Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung führt.“
Der Antrag sieht eine Reihe weiterer Verschärfungen für das Mietwagengewerbe vor. So soll das für die Überprüfung der Unternehmen zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) personell gestärkt und Kontrollen systematisiert werden. Gemeinsame Kontrollen mit Zoll und Polizei sollen auch in der Nacht durchgeführt werden.
Uber und Bolt betreiben keine eigenen Flotten, sondern vermitteln Fahrten auf ihren Plattformen an Mietwagenunternehmen. Für sie gilt, dass sie nach jeder gebuchten Fahrt eigentlich wieder zum Unternehmenssitz zurückfahren müssen und unterwegs keine Fahrgäste aufnehmen dürfen, es sei denn, eine weitere Fahrt wird gebucht.
Gericht: Mindesttarife in Leipzig zu hoch
Bereits im Jahr 2021 hatte die Stadt Leipzig Mindesttarife für Mietwagen festgelegt. Ein Unternehmen klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied im November dieses Jahres, dass die Mindestpreise zwar grundsätzlich zulässig sind, von der Stadt aber zu hoch angesetzt wurden. Mit ähnlichen Klagen wird bei einer entsprechenden Regelung auch in Berlin zu rechnen sein.
„Dieser Taxi-Antrag von SPD und CDU hat bundesweite Signalwirkung“, teilte der Hauptgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TVM), Patrick Meinhardt, mit. „Statt einer Prüfung beim Mindestbeförderungsentgeld sollte am Ende der Beratung ein klares Ja zum Mindestbeförderungsentgeld stehen.“
Hunderte Mietwagen wurden bereits gesperrt
Die Berliner Senatsverwaltung hat im vergangenen Jahr den gesamten Fahrzeugbestand auf den Mietwagenplattformen Uber, Freenow und Bolt überprüft und Hunderte Autos entfernt. Grund für die Sperrung der Fahrzeuge waren demnach fehlende, abgelaufene oder falsche Genehmigungen, die das Labo festgestellt hatte.