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Nach Eklat in Thüringen Schwesig zu Thüringer Landtag: AfD bedeutet Chaos

Manuela Schwesig fordert alle auf, nach Thüringen zu schauen. Dort könnte man sehen, was passieren würde, wenn die AfD in Regierungsverantwortung käme.

Von dpa 27.09.2024, 10:43
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin, Manuela Schwesig (SPD), sieht sich in ihrer Einschätzung der AfD durch die Vorfälle im Landtag von Thüringen bestätigt.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin, Manuela Schwesig (SPD), sieht sich in ihrer Einschätzung der AfD durch die Vorfälle im Landtag von Thüringen bestätigt. Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlin - Die Krise im Landtag von Thüringen zeigt aus Sicht von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD), dass die AfD keine Partei ist, die Verantwortung tragen sollte. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern sagte am Rande einer Bundesratssitzung in Berlin: „Jeder Bürger, jede Bürgerin muss wissen, das Chaos, was die AfD anrichtet, diese Willkür, wird herrschen in jedem Bereich unseres Lebens, ob im Bereich der Gesundheit, ob im Bereich der Bildung und der Wirtschaft, wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommt.“ 

Das, was am Donnerstag im Landtag von Thüringen geschehen sei, „ist nur der Anfang“, sagte Schwesig. Alle, die meinten, die AfD solle doch einmal in Verantwortung kommen, dann werde sie sich schon von allein entzaubern, hätten dort sehen können, wohin diese angebliche Entzauberung führen würde: Ins Chaos.

Die Landtagssitzung in Thüringen endete nach etlichen Unterbrechungen, Zwischenrufen und verbalen Auseinandersetzungen und mit einem Eklat und einer heftigen Konfrontation zwischen einer AfD von Rechtsaußen Björn Höcke und den Fraktionen von CDU, BSW, Linke und SPD. Es gelang dem Parlament nicht einmal, seine Beschlussfähigkeit festzustellen. Die Abgeordneten der vier Fraktionen lasten das dem Alterspräsidenten von der AfD, Jürgen Treutler, an. Er ließ in der turbulenten Sitzung weder Wortmeldungen, Anträge noch eine Debatte über die von den Fraktionen geforderte Änderung der Geschäftsordnung zu.