Zurückweisung Streit um Migrationspolitik - Woidke weist CDU-Kritik zurück
Brandenburgs Ministerpräsident Woidke hat im Landtagswahlkampf für die Zurückweisung von Geflüchteten aus sicheren Drittstaaten geworben. Die CDU wirft ihm vor, nichts mehr davon wissen zu wollen.
![Brandenburgs Ministerpräsident Diemtar Woidke (SPD) weist Vorwürfe von CDU-Landeschef Jan Redmann zur Migrationspolitik zurück (Archivbild).](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/05/0b426d7b-cde1-4b1d-87da-80bd41530ffc.jpeg?w=1024&auto=format)
Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat den CDU-Vorwurf nach einem Verschweigen seiner Forderung von Zurückweisungen an der Grenze ähnlich wie die der Union zurückgewiesen. CDU-Landeschef Jan Redmann warf Woidke Wählertäuschung und fehlenden Einsatz für Zurückweisungen an Außengrenzen vor. Er verweist auf eine Erklärung Woidkes und der Landräte rund zwei Wochen vor der Landtagswahl im September. Darin wird gefordert, Geflüchtete zurückzuweisen, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist sind.
Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche einem Antrag der Unionsfraktion auch mit Stimmen der AfD zugestimmt, in dem die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen gefordert wird. Dafür war Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz unter anderem von der SPD scharf kritisiert worden.„Nach meiner Überzeugung hat Dietmar Woidke die Wählerinnen und Wähler in Brandenburg betrogen“, sagte Redmann der „Märkischen Allgemeinen“. Er habe im Landtagswahlkampf versprochen, sich bei der Bundesregierung für Zurückweisungen einzusetzen, aber das Versprechen ein halbes Jahr später nicht eingelöst.
Regierungssprecher weist Vorwurf zurück
Die Aussage, dass der Ministerpräsident sich beim Bund nicht ausreichend für eine geordnete Steuerung der Migration eingesetzt habe, „ist falsch“, teilte Regierungssprecher Florian Engels mit. Brandenburg habe im vergangenen Jahr gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür geworben, dass Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten an der Grenze durch die Bundespolizei zurückgewiesen werden sollen. Der CDU/CSU-Antrag im Bundestag gehe zudem mit Forderungen zu Inhaftierungen und Arrest von vollziehbar Ausreisepflichtigen deutlich über die Brandenburger Erklärung der Landräte und Oberbürgermeister vom September 2024 hinaus.
In dieser Erklärung, die von SPD und BSW im Koalitionsvertrag bekräftigt wird, heißt es: „Darum appellieren wir an die Bundesregierung, die Dublin III Verordnung auszusetzen, um die Entscheidungskontrolle an den Grenzen zu wahren und auszubauen: Gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes haben Asylsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Sie müssen bereits an der Grenze von der Bundespolizei zurückgewiesen werden können.“
Die Erklärung der Landräte und der Antrag der Union
In der Erklärung zur Landrätekonferenz wird an die Bundesregierung appelliert, die Dublin-Verordnung auszusetzen, um Entscheidungskontrolle an den Grenzen zu haben. Nach dem Grundgesetz hätten Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten keinen Anspruch auf Asylverfahren in Deutschland und müssten an der Grenze zurückgewiesen werden können. Laut Verordnung ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für Prüfung und Abwicklung von Asylverfahren zuständig - ein Kriterium ist der erste Einreisestaat.
Der Antrag der Union, der rechtlich nicht bindend ist, sieht ein faktisches Einreiseverbot für Personen vor, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen und die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen. Dies soll ausdrücklich auch für Menschen gelten, die in Deutschland einen Asylantrag stellen wollen. Scholz kritisierte im Bundestag, die Union nehme die Unterstützung der AfD „für Ihre rechtswidrigen Vorschläge offen in Kauf“.