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Terrorverdächtiger Tunesier darf nicht abgeschoben werden

26.07.2017, 12:46

Frankfurt/Main (dpa) - Ein terrorverdächtiger Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Er war bei einer Razzia in Hessen im Februar festgenommen worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab einem Eilantrag des Mannes statt. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die Auflagen. Die Kammer hatte verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde.