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Folge schwerer Verbrühungen Tod der zweijährigen Sophie in Halle: Vater muss in Haft

Zwei Tage werden schwere Verbrühungen der kleinen Sophie nur mit Hausmittelchen behandelt. Dann stirbt die Zweijährige. Ihr Vater muss ins Gefängnis, die Mutter und Oma erhalten Bewährungsstrafen.

Von André Jahnke, dpa 18.12.2024, 14:27
Vor dem Landgericht Halle neigt sich ein erschütternder Prozess dem Ende zu. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Halle neigt sich ein erschütternder Prozess dem Ende zu. (Archivbild) Sebastian Willnow/dpa

Halle - Die kleine Sophie aus Halle (Saale) wurde nur zwei Jahre alt. Sie hatte sich beim Spielen dreckig gemacht. Ihr Vater will sie in der Badewanne abwaschen und verbrüht ihren Körper großflächig mit heißem Wasser und verweigert ihr anschließend eine ärztliche Versorgung. Das Mädchen stirbt zwei Tage später. Das Landgericht Halle verurteilt den 37-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Auch die Mutter des Mädchens und die Oma wurden verurteilt und erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Was genau an dem Freitag Mitte Mai passierte, ließ sich auch in dem Prozess nicht vollends aufklären. Sicher ist laut Gericht aber, dass das Mädchen durch ihren Vater mit heißem Wasser in Kontakt gekommen war. „Es war auch kein Unfall, sondern eine fahrlässige Tat“, betonte Stengel. Entweder sei das heiße Wasser sehr lange über Sophies Körper gelaufen oder es sei besonders heiß gewesen. „Die erheblichen Verletzungen müssen für alle sichtbar gewesen sein.“

Aus Angst vor Konsequenzen des Jugendamtes, das die Familie bereits im Blick hatte, waren die drei Angeklagten nicht zu einer Klinik gefahren. Die Mutter (36) und die Großmutter (64) behandelten die Verletzungen des Kindes mit Kühlspray und Quarkwickeln. Zwei Tage später stirbt das Mädchen. Laut Gutachten hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Behandlung gerettet werden können.

Die Situation sei falsch eingeschätzt worden und die früheren Erfahrungen mit dem Jugendamt hätten zu dem Verhalten geführt, dass dem Mädchen das Leben gekostet hat, begründete der Vorsitzende Richter Jan Stengel die Entscheidung.

Der Vater hatte entschieden, nicht in die Klinik zu fahren, sondern erst am Montag zum Kinderarzt zu gehen, wenn es dem Mädchen bis dahin nicht besser gehe. Sophies Mutter und Großmutter beugen sich den Anweisungen. Widerspruch ließ der Mann, der auch gewalttätig werden konnte, nicht zu. Stattdessen kühlen sie die Haut des Mädchens und behandeln es mit alten Hausmitteln.

Zwei Tage lang unternehmen die Eltern mit den anderen beiden Töchter Radtouren und überlassen der Großmutter die Versorgung der kleinen Sophie. Diese ist überfordert und wendet alte Hausmittel wie Quarkwickel an. Nach einem Mittagsschlaf auf dem Sofa nimmt die 64-Jährige ein Röcheln des Mädchens wahr und Sophie atmet nicht mehr. „Es tut mir leid, dass ich als Oma versagt habe. Ich wollte es wirklich nicht“, sagte die 64-Jährige in ihren letzten Worten vor Gericht und brach unter Tränen zusammen. 

Die Staatsanwältin hatte den drei Angeklagten in ihrem Plädoyer Untätigkeit vorgeworfen, obwohl für jeden ersichtlich gewesen sein musste, dass es schwerwiegende Verletzungen waren. Laut Gerichtsmediziner waren rund 30 Prozent der Körperfläche verbrüht. „Drei Ziffern hätten gereicht, um das Kind zu retten. Die 112 für den Notruf“, betonte die Staatsanwältin. Die Drei seien ihrer „grundlegenden Verpflichtung, ihr Kind zu schützen, nicht nachgekommen.“ Sie hatte für den Vater sechs Jahre und für die beiden Frauen jeweils dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Nach dem Urteil kündigte die Staatsanwältin an, Rechtsmittel prüfen zu wollen.

Der verurteilte Vater hatte in seinen letzten Worten an das Gericht appelliert: „Bestrafen Sie bitte nicht meine Familie, sondern nur mich“. Die Mutter hatte betont, dass sie sich noch immer Vorwürfe mache, dass sie nicht mit dem Kind zum Arzt gegangen war. Die beiden anderen gemeinsamen Kinder sind derzeit in einem Heim untergebracht.