Folge schwerer Verbrühungen Tod einer Zweijährigen: Sechs Jahre Haft für Vater gefordert
Vor sieben Monaten stirbt eine Zweijährige in Halle an schweren Verbrühungen. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für den Vater, die Mutter und die Oma des Mädchens.
Halle - Nach dem Tod einer Zweijährigen in Halle (Saale) durch Verbrühungen soll der Vater des Kindes nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für sechs Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte habe die Verletzungen des Mädchens verursacht und keine Hilfe geholt, sagte die Vertreterin der Anklage Frederike Borchardt vor dem Landgericht Halle. Sie forderte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung durch Unterlassung mit Todesfolge.
Von der ursprünglichen Anklage wegen Mordes nahm sie Abstand. Für die mitangeklagte Mutter (36) des Mädchens und die Großmutter (64) forderte die Staatsanwältin jeweils dreieinhalb Jahre Haft.
Nach Überzeugung der Anklagevertreterin hatte der Vater die Zweijährige im Mai dieses Jahres in eine Badewanne mit heißem Wasser getaucht. Die Verbrühungen seien für alle drei Angeklagten klar erkennbar gewesen, betonte Borchardt. „Aus Angst vor Maßnahmen des Jugendamtes haben sie aber keine ärztliche Hilfe geholt“.
Sie hätten billigend in Kauf genommen, dass sich der Zustand des Kindes immer weiter verschlechtert. Stattdessen hätten sie mit Salben versucht, die Verletzungen zu behandeln. „Drei Ziffern hätten gereicht, um das Kind zu retten. Die 112 für den Notruf“, betonte die Staatsanwältin. Zwei Tage später war das Mädchen tot.
Der Verteidiger des angeklagten Vaters stellte keinen konkreten Antrag, hielt aber eine Freiheitsstrafe von drei bis vier Jahren für angemessen. Sein Mandant habe die Gefahren durch die Verbrühungen nicht erkannt, betonte Rechtsanwalt Patrick Tauscher. „Es war eine kollektive Hilflosigkeit und ein kollektives Versagen“.
Die Verteidiger der Mutter und der Großmutter des Kindes forderten Bewährungsstrafen. Beide Frauen hätten sich der Anordnung des Vaters, nicht in die Klinik zu fahren, untergeordnet. Die Todesgefahr, in der sich das Mädchen befunden hatte, hätten sie nicht erkannt.
Alle drei Angeklagten haben die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vorwürfe im Prozessverlauf zurückgewiesen. Mit einem Urteil wird noch heute gerechnet.