Kriminalität Tödlicher Raserunfall auf Leipziger Straße - Anklage erhoben
Vor rund einem Jahr erfasst ein Mann eine Mutter und ihren vier Jahre alten Sohn mit seinem Auto - beide sterben. Nun ist der mutmaßliche Unfallverursacher angeklagt worden.

Berlin - Knapp ein Jahr nachdem eine 41 Jahre alte Mutter und ihr vierjähriger Sohn im Kinderwagen von einem Autofahrer auf der Leipziger Straße in Berlin totgefahren worden sind, ist Anklage gegen den 83-jährigen Mann erhoben worden.
Der Mann sei am 9. März 2024 rechts auf der Busspur sehr schnell an anderen Autos vorbeigefahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde soll er mindestens 70, möglicherweise sogar bis zu 90 Kilometer pro Stunde gefahren sein.
89 Kilometer pro Stunde schnell beim Aufprall
Auf Höhe des Einkaufzentrums soll er auf dem Radweg weitergefahren und zwei Autos rechts überholt und beschädigt haben. Mit 89 Kilometern pro Stunde soll er die Mutter und ihren Sohn, die die Leipziger Straße überqueren wollten, frontal erfasst haben. Beide starben kurz nach dem Unfall. Fünf weitere Menschen wurden verletzt.
Danach soll der Fahrer noch ein anderes Auto gerammt und dessen Fahrer schwer verletzt haben.
Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung
Die Anklage lautet auf zwei Fälle von fahrlässiger Tötung und fünf Fälle von fahrlässiger Körperverletzung. Laut Anklage soll der Mann bewusst so schnell und rechts vorbeigefahren sein. Bei korrekter Geschwindigkeit wäre der Unfall zu vermeiden gewesen.
Bei dem Unfall dabei waren der Freund der Frau und ihre Schwester. Sie kamen damals mit einem Schock ins Krankenhaus. Alle vier kamen aus Belgien und waren als Touristen in Berlin.
Nach dem Unfall hatte eine freiwillige Alkoholmessung null Promille ergeben. Der Führerschein des Mannes wurde eingezogen, das Unfallfahrzeug sichergestellt.
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ sind der Lebensgefährte und die Schwester der getöteten Frau Nebenkläger im Prozess. Ob sie nach Berlin ins Gericht kämen, stehe bisher nicht fest, wird ihr Anwalt zitiert.