Kriminalität Tödlicher Streit um Parklücke – Mehrjährige Haft gefordert
Ein Autofahrer hält in zweiter Reihe, blockiert dadurch einen freien Parkplatz. Es kommt zu einem Streit. Zwei Gruppen stehen sich schließlich gegenüber. Dann zieht ein Mann ein Messer und sticht zu.
![Rund sieben Monate nach einem tödlichen Streit um einen Parkplatz in Berlin-Gesundbrunnen hat das Gericht ein Urteil angekündigt. (Archivbild)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/05/69f4c61c-bb1a-45a9-a246-af6f564fe262.jpeg?w=1024&auto=format)
Berlin - Nach einem tödlichen Streit um eine Parklücke in Berlin-Gesundbrunnen hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten für den Angeklagten gefordert. Der 30-Jährige habe einen 37 Jahre alten Mann mit einem Messerstich in den Bauch tödlich verletzt, er habe sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. Die Verteidiger beantragten für den geständigen Angeklagten eine Strafe von nicht mehr als fünfeinhalb Jahren Haft. Das Berliner Landgericht will am 17. Februar ein Urteil verkünden.
Der 37-Jährige hatte laut Ermittlungen am frühen Abend des 11. Juli 2024 in der Böttgerstraße mit seinem Fahrzeug in zweiter Reihe vor einer Parklücke gehalten. Er habe seinen kurz zuvor gekauften Kleintransporter einem Freund zeigen wollen. Zunächst sei es wegen der blockierten Lücke zu einem Streit mit dem Bruder des Angeklagten gekommen. Der 30-Jährige habe sich mit seinem Vater als Beifahrer im Auto genähert. Beide seien ausgestiegen.
Spontantat „im Grenzbereich zur Notwehr“
„Der Streit schaukelte sich hoch“, so der Staatsanwalt. Es sei zu einer Rangelei gekommen und einem ersten Schlag aus der Gruppe um den Angeklagten. Ein Bekannter des 37-Jährigen sei zu Boden gegangen, dann möglicherweise auch der Vater des Angeklagten. Der 30-Jährige habe mit Wucht in den Bauch des Opfers gestochen. Für den Mann aus Kamerun, der seit einigen Jahren in Berlin lebte, sei jede Hilfe zu spät gekommen. Der Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Eine Notwehr habe nicht vorgelegen, so der Staatsanwalt weiter. Es habe sich allerdings um eine Spontantat gehandelt, die „in einem Grenzbereich zur Notwehr liegt“. Zu berücksichtigen sei zudem, dass der Angeklagte ein Geständnis vor dem Hintergrund einer sonst schwierigen Aufklärung abgelegt habe und nicht vorbestraft sei. Juristisch sei die Tat als minderschwerer Fall zu werten.
Keiner habe zurückweichen wollen
Der Nebenklage-Anwalt, der unter anderem den vierjährigen Sohn und die Mutter des Opfers vertritt, stellte keinen konkreten Strafantrag. Der Rechtsanwalt sagte, eine Summe von 15.000 Euro sei zwar über die Verteidiger des 30-Jährigen überwiesen worden, doch die Familie des Getöteten habe zu keinem Zeitpunkt Geld gefordert.
Der Angeklagte, der als Bauleiter in der Firma seines Bruders arbeitete, habe sich nie auf Notwehr oder Nothilfe berufen, so die Verteidiger in ihren Plädoyers. Der Streit habe sich „hochgeschaukelt, weil keiner das Gefühl des Zurückweichens haben wollte“. Ihr Mandant könne sich nicht erklären, warum er so falsch gehandelt hat - „er hatte Angst um seinen Vater, hatte Panik und zugestochen“. In einer Überforderungssituation habe er eine falsche Entscheidung getroffen - „mit furchtbaren Folgen“.