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Totes Kleinkind Tote Dreijährige: Angeklagte äußern sich zunächst nicht

Der Fall klingt unfassbar: Eine überforderte Mutter soll ihre Tochter ihrem Lebensgefährten zu Betreuung überlassen haben. Der Mann soll das Kind wieder verletzt haben - bis zum Schlimmsten.

Von dpa 09.09.2024, 11:04
Die Mutter des toten Kindes soll überfordert gewesen sein und das Mädchen zur Betreuung immer wieder ihrem damaligen Freund überlassen haben, so die Anklage.
Die Mutter des toten Kindes soll überfordert gewesen sein und das Mädchen zur Betreuung immer wieder ihrem damaligen Freund überlassen haben, so die Anklage. Jacob Schröter/dpa

Gera - In der Verhandlung um den Tod eines dreijährigen Kindes in Bad Blankenburg werden sich die angeklagte Mutter des Mädchens und deren früherer Lebenspartner zunächst nicht einlassen. Das erklärten die Verteidigerinnen der beiden zum Prozessbeginn. Die 23-Jährige Deutsche und der 29-jährige Deutsche sind dort unter anderem wegen Mords durch Unterlassen angeklagt. 

Beim Verlesen der Anklage zeichnete der Staatsanwalt ein düsteres Bild vom kurzen Leben des Kindes: Die Mutter und deren Partner sollen überfordert gewesen sein, die Fürsorge für das von ihnen als schwierig empfundene Kind vor allem seit der Geburt eines gemeinsamen Babys mehr als vernachlässigt haben. So soll die Mutter das Kleinkind zur Betreuung dem Angeklagten überlassen haben, obwohl sie wusste, dass er das Mädchen schlug und selbst Drogen konsumierte. Auch soll die Angeklagte die Möglichkeit gehabt haben, das Kind in die Obhut des Jugendamts, zu ihrer eigenen Mutter oder Freunden hätte geben können.

Der Freund der Mutter soll das kleine Mädchen etwa regelmäßig geschlagen und angebrüllt haben. Als das Kind Mitte Dezember 2020 kränklich wurde, soll der Angeklagte dem Mädchen aufputschende Drogen gegeben haben. Er soll das Kind auch derart heftig geschüttelt haben, dass es lebensgefährlich verletzt wurde und in der Folge kurz nach Weihnachten gestorben sei. Die Angeklagten sollen es versäumt haben, medizinische Hilfe zu holen, als sie den Ernst der Lage erkannt haben.

Der Mann habe die Leiche des Mädchens dann auch zur Verdeckung vorheriger Straftaten auf dem Gartengrundstück bei Bad Blankenburg vergraben, auf dem die Angeklagten damals wohnten. Entdeckt wurde die Leiche im Januar 2023.