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Heizen mit Kamin und Ofen Übergangsfrist für Öfen endet: Tausende Öfen betroffen

In vielen Häusern in Sachsen-Anhalt stehen Kamine oder Heizöfen. Sie sind teils nicht nur Zierde, sondern werden auch zum Heizen genutzt. Doch jetzt läuft eine wichtige Frist aus.

Von dpa Aktualisiert: 30.12.2024, 06:26
In Sachsen-Anhalt mussten sich in diesem Jahr noch Besitzer von rund 39.000 Öfen und Feuerungsanlagen wegen des Feinstaubausstoßes kümmern. (Archivbild)
In Sachsen-Anhalt mussten sich in diesem Jahr noch Besitzer von rund 39.000 Öfen und Feuerungsanlagen wegen des Feinstaubausstoßes kümmern. (Archivbild) picture alliance / dpa

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt droht einigen älteren Öfen zum Jahreswechsel das Aus. Weil sie dann die geltenden Richtwerte etwa für Feinstaub nicht einhalten, dürften sie nicht weiterbetrieben werden, sagt Andreas Hampe von der Schornsteinfegerinnung Sachsen-Anhalt. 

Anfang des Jahres habe dies etwa 39.000 von insgesamt 275.000 sogenannten Einzelraumfeuerstätten in Sachsen-Anhalt betroffen. Dazu zählen neben klassischen Holzöfen und Kaminen auch Heizungsherde oder Waschkessel. 

Knapp 39.000 Anlagen könnten betroffen sein

Obwohl die gesetzliche Regelung schon lange bekannt sei, habe das Thema viele Haushalte lange nicht interessiert, sagt Hampe. Im Laufe des Jahres hätten sich dann aber immer mehr Menschen gekümmert, um beispielsweise Kamine auszutauschen oder nachzurüsten. 

Für Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen wurden, endet am 31. Dezember 2024 die Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2025 gelten auch für diese Öfen die Grenzwerte von 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Die Politik hatte bereits 2010 strengere Grenzwerte beschlossen und je nach Baujahr Übergangsfristen gewährt. 

Öfen und Kamine könnten entweder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden, Oder eine Messung zeige, dass die Anlagen die Grenzwerte einhalten, sagt Hampe. Für die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen können schlimmstenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.