Finanzen Umsetzung der Grundsteuerreform läuft eher langsam an
Berlin - Die Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform ist in Berlin eher langsam angelaufen. Seit 1. Juli gingen bei den Finanzämtern 38.577 Erklärungen von Grundstücks- und Wohnungseigentümern ein, auf deren Basis dann der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt wird. Das teilte die Finanzverwaltung am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Insgesamt rechnet die Berliner Steuerverwaltung mit etwa 830.000 Steuererklärungen, darunter 700.000 für Wohngrundstücke. Die Frist für die Abgabe endet am 31. Oktober, kann aber auf Antrag verlängert werden.
Erhoben werden in der Erklärung Angaben wie Wohnfläche, Alter der Wohnung, Bodenrichtwert und Nummer des Flurstücks. „Wir rechnen mit einem Anstieg der Eingänge nach dem Ende der Sommerferien“, sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung. Er verwies darauf, dass große gewerbliche Vermieter, von denen es in Berlin recht viele gebe, die nötigen Unterlagen noch zusammenstellten. Außerdem habe Anfang Juli das bundesweite Online-Portal Elster, über das die Anträge gestellt werden können, nicht funktioniert.
Ist der Grundsteuerwert ermittelt, folgen noch zwei weitere Schritte, ehe die Reform 2025 greift und die neue Höhe der Grundsteuer feststeht. Dann muss das Abgeordnetenhaus nämlich den neuen Steuerhebesatz und sogenannte Messzahlen festlegen, was 2024 passieren soll. Gerade mit den Messzahlen hat das Land die Möglichkeit, die Steuerlast etwa für gemeinnützig wirtschaftende Wohnungsgenossenschaften oder kommunale Gesellschaften zu reduzieren.
Die Reform soll aufkommensneutral sein. Berlin will also über die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr einnehmen als bisher - rund 850 Millionen Euro jährlich. Im Detail kann die Steuer, die Eigentümer auf die Mietnebenkosten umlegen können, aber steigen oder sinken. Das hängt nicht zuletzt von der Wohnlage ab.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisher in Deutschland praktizierte System der Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuordnung verlangt. Das neue Verfahren, das in Berlin wie in zehn weiteren Bundesländern umgesetzt wird, berücksichtigt stärker als bisher den Wert von Immobilien. Einige Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen gehen andere Wege.