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Entscheidung im Rechtsstreit Unterschrift unter handschriftlichem Testament reicht nicht

In einem Erbschaftsstreit unter Geschwistern hat das Oberlandesgericht Celle eine Entscheidung getroffen. Eine Frau muss jetzt nicht nur Anwaltskosten übernehmen - ihr droht auch ein Strafverfahren.

Von dpa 20.02.2025, 14:35
Das Oberlandesgericht Celle hat ein Urteil in einem Erbschaftsstreit unter Schwestern gefällt. (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht Celle hat ein Urteil in einem Erbschaftsstreit unter Schwestern gefällt. (Symbolbild) Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Celle - Ein Testament muss komplett eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach einer Entscheidung in einem Erbstreit hin. Eine Frau hatte nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, der sie zur Alleinerbin erklären sollte. Sie berief sich nach Gerichtsangaben auf ein Testament, machte aber falsche Angaben. Die Tochter erklärte, die Verstorbene habe das Testament eigenhändig verfasst, tatsächlich hatte die Tochter den Text geschrieben und die Mutter nur ihre Unterschrift daruntergesetzt.

Das Testament ist damit unwirksam, wie das OLG mitteilte. Die Frau müsse nun das Erbe mit ihren Geschwistern teilen. Dies hatte bereits das Amtsgericht Neustadt aufgeklärt. Im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht verlangten zwei Schwestern darüber hinaus die Erstattung der Anwaltskosten, die sie aufbringen mussten, um gegen den unberechtigten Antrag auf den Erbschein vorzugehen. Das OLG Celle gab den beiden Schwestern recht.

Auf die im Rechtsstreit unterlegene Schwester kommen jetzt nicht nur finanzielle Folgen zu. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Die Akten seien daher der Staatsanwaltschaft übergeben worden, teilte das Oberlandesgericht weiter mit. Für die Frau gilt die Unschuldsvermutung.